Foto: Bihlmayer Fotografie

11.11.2021

2G auch für Berliner Salons

Ab dem 15. November gilt für Salonkund*innen in Berlin 2G.

Aufgrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen in Berlin reagiert der Senat mit verschärften Maßnahmen und weiteren Einschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz. Für Friseure gilt deshalb ab 15.11.2021 auch die 2G-Regelung. Das heißt, dass ab Montag nur noch geimpfte und genesene (2G) Kund*innen Zutritt zum Friseurbetrieb haben.

Das gilt für Mitarbeiter*innen

Unter der 2G-Bedingung gilt, dass Mitarbeiter*innen mit Kundenkontakt geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher getestet sein müssen.

Die Verordnung läuft vorerst bis zum 28. November 2021.