Marco Sartori, Hair & Beauty >< Foto: photopulse.ch

22.04.2020

Hygiene ab dem 4. Mai: Die Vorschriften sind da!

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk in Abstimmung mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks wurden veröffentlicht. BGW beantwortet die wichtigsten Fragen in einer FAQ-Liste.

Ab 4. Mai dürfen Friseure voraussichtlich wieder öffnen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche erarbeitet.

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:

  • Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
  • Obligatorisches Haarewaschen im Salon
  • Ausreichende Schutzabstände, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
  • Abschaffung von Wartezonen
  • Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
  • Optimierte Lüftung
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
  • Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden
  • Jegliche Bewirtung hat zu unterbleiben. Auch Zeitschriften dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Auch mobile Friseurdienstleistungen sind erlaubt, wenn die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden

Die gesamte Übersicht gibt es hier. Zudem hat der BGW eine umfangreiche FAQ-Liste erstellt, die Fragen von Friseuren beantwortet.

Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 - 18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr und Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr.