Die niedersächsische Finanzverwaltung entwickelte vor einiger Zeit ein EDV-Programm, mit dem die Umsätze der Unternehmen, die geprüft werden sollen, „nachkalkuliert“ werden.
Der dazu notwendige Fragebogen und das EDV-Programm werden inzwischen auch in anderen Bundesländern, z. B. Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt, eingesetzt.
Lesen Sie den Fragebogen!
Dieter Schneider, Herausgeber der Marktlücke, hat den Fragebogen auseinandergenommen und als ungeeignet eingestuft, einem geprüften Friseurunternehmer Umsatzverkürzungen nachzuweisen. In etlichen Fällen konnten mit diesen Informationen geprüfte Friseurunternehmer die Unterstellungen der Steuerprüfer erfolgreich abwehren, erklärt Dieter Schneider.
Hier geht es zum kommentierten Fragebogen
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