Die neue Meisterprüfungsverordnung für das Friseurhandwerk tritt zum 1. März 2027 in Kraft, das teilt der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) in seinem Newsletter mit.
Insbesondere stärke die neue Meisterprüfungsverordnung den fachlichen Anspruch, digitale Kompetenzen, Kundenorientierung und unternehmerische Fähigkeiten, heißt es vom ZV weiter.
Für bereits laufende Prüfungsverfahren gilt eine Übergangsregelung. Bis zum 31. August 2027 kann unter bestimmten Voraussetzungen noch nach der bisherigen Verordnung geprüft werden. Ab dem 1. September 2027 gilt dann grundsätzlich die neue Prüfungsverordnung.
Ein neuer Rahmenlehrplan für die Meistervorbereitung wurde vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks gemeinsam mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) erarbeitet und werde in Kürze veröffentlicht, heißt es in der Meldung weiter.
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