Der Bundesrat stimmte der vom Bundestag bereits beschlossenen „Entlastungsprämie“ nicht zu.
Bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei vom Chef als sogenannte Entlastungsprämie für die Arbeitnehmenden? Daraus wird vorerst nichts. Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene Entlastungsprämie für Beschäftigte vorerst gestoppt. Sie war vom Deutschen Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden.
Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht darin die Korrektur einer Fehlentscheidung, die Länder kritisieren vor allem die Kostenverteilung.
Vorgesehen war: Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können – steuer- und sozialabgabenfrei. Begründet wurde das im Gesetzentwurf mit den wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges, vor allem mit den hohen Energiepreisen.
ZDH-Präsident Jörg Dittrich begrüßt das Aus für die Prämie deutlich. „Mit der Verweigerung der Zustimmung hat der Bundesrat eine gravierende Fehlentscheidung korrigiert“, erklärte er. Es sei nicht hinnehmbar gewesen, in einer anhaltenden Energiepreiskrise ausgerechnet jene Betriebe zur Kasse zu bitten, die selbst unter hohen Kosten und wachsendem wirtschaftlichem Druck litten. „Es ging nicht darum, wer die 1.000 Euro steuerfrei zahlen will, sondern wer es kann.“
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