Zwei neue Gesetze sind in Kraft

05. Januar 2026
Gesetzeshammer
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Arbeitsmarktstärkung und Schwarzarbeitsbekämpfung: Die Aktivrente und die Sofortmeldepflicht treten in Kraft. Nicht ins Gesetz geschafft hat es die Teilzeitaufstockungsprämie.

Die Aktivrente sieht vor, dass angestellte Friseur*innen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig weiterarbeiten und dabei bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Es kommen aber nicht 2.000 Euro netto auf dem Konto des Arbeitnehmers an, denn es müssen Krankenkassenbeiträge abgeführt werden. Der Arbeitgeber muss neben dem Krankenversicherungsanteil sogar einen Rentenversicherungsteil abführen, obwohl dies die Rente des Beschäftigten nicht mehr erhöht. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Selbständige ausgeschlossen sind. Wer seinen Salon im Ruhestand weiterbetreibt, erhält keinen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro im Monat, sondern bleibt mit jedem Euro steuerpflichtig.

Nicht ins Gesetz geschafft hat es die Teilzeitaufstockungsprämie. Es war geplant, dass diejenigen Friseur*innen, die bisher in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit dauerhaft für mindestens 24 Monate erhöhen wollen, einen überwiegend steuerfreien Aufstockungsbetrag erhalten können. Sozialversicherungsbeiträge hätten von der Erhöhung allerdings unverändert entrichtet werden müssen.

Die Verpflichtung zur Abgabe von Sofortmeldungen hat es weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit kurz vor Jahresende über Bundestag und Bundesrat ins Gesetz geschafft. Neue Mitarbeiter*innen sind vor Beginn der Beschäftigung (also vor der Arbeitsaufnahme!) in vereinfachter Form mit Namen, Versicherungsnummer, Beginn der Beschäftigung und Arbeitgebernummer an die Deutsche Rentenversicherung zu melden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ein Ausweispapier bei der Arbeit mitzuführen. Hierüber haben die Arbeitgeber*innen ihre Beschäftigten schriftlich zu belehren. Die Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Fehlende Unterlagen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Gleiches gilt für fehlende Ausweispapiere bei den Beschäftigten. 

TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel sagt dazu:

Die Neuregelungen – insbesondere zur Sofortmeldepflicht – bringen weitgehende bürokratische Pflichten mit sich und stellen Saloninhaber*innen vor erhebliche Herausforderungen!

Zwei neue Gesetze sind in Kraft - TOP HAIR International - Das führende Friseurmagazin