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Dürfen Jugendliche sich die Haare färben beim Friseur?

24. August 2021
Haare färben beim Friseur
Foto: Olena Yakobchuk / Shutterstock.com

Ab welchem Alter dürfen Friseure Jugendlichen die Haare färben? Wir klären, was das EU-Recht sagt und welche Risiken und Handlungsempfehlungen bestehen.

Inhaltsverzeichnis

Um die rechtlichen Aspekte des Haarefärbens kursiert jede Menge Halbwissen. Birgit Huber, Vizepräsidentin Cosmetics Europe beim IKW (Industrieverband Körperpflege und Waschmittel), bringt im Interview mit TOP HAIR einige wichtige Vorschriften auf den Punkt.

Gelten für das Haare färben beim Friseur die gleichen Regeln wie fürs Blondieren?

Birgit Huber: Ja, die folgenden Empfehlungen gelten sowohl für das Färben der Haare wie auch für die Blondierung.

Oft fragen sich Friseure: Darf ich Jugendlichen unter 16 Jahren überhaupt die Haare färben?

Haarfärbemittel werden für die Bedürfnisse von Erwachsenen entwickelt. Obwohl es nicht verboten ist, empfiehlt der IKW in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung der Produkte, Jugendlichen unter 16 Jahren nicht die Haare zu färben. Falls jedoch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte auf eine Koloration bestehen, kann diese durchgeführt werden.

Brauchen sie dafür eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern?

Rechtlich ist der Friseur nicht verpflichtet, sich eine Einverständniserklärung vorlegen zu lassen. Dennoch empfiehlt der IKW, sich bestätigen zu lassen, dass die Eltern über das mögliche allergische Risiko informiert und damit einverstanden sind, dass ihr Kind sich die Haare färben lässt. Bestehen Zweifel, wie alt ein Kunde oder eine Kundin ist, sollte man nach dem Alter noch einmal fragen.

Dürfen Friseur-Azubis unter 16 im Salon mit Farbe und Blondierung arbeiten?

Azubis unter 16 Jahren dürfen im Salon mit Farb- und Blondierungsmitteln arbeiten, solange sie dabei die Standardanweisungen für Arbeitssicherheit und Produkthandhabung beachten. Eine der wichtigsten Regeln lautet: Bei der Vorbereitung, während des Auftragens und Auswaschens der Haarfärbemittel unbedingt Handschuhe tragen!

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Wie sieht es bei Schwangeren aus, darf ich ihnen die Haare färben bzw. blondieren?

Wissenschaftlich gesehen gibt es keinen Grund, Schwangeren nicht die Haare zu kolorieren oder aufzuhellen, da die Sicherheit von haarfarbverändernden Mitteln in der Schwangerschaft bei der Produktentwicklung berücksichtigt wird. Allerdings sollte man bedenken, dass der Körper während der Schwangerschaft und Stillzeit sensibler reagieren kann. Sollte die Kundin Zweifel bezüglich ihrer persönlichen Verträglichkeit haben, sollte man ihr empfehlen, vor der Anwendung den Hautarzt zu befragen.

Fazit zum Haare färben von Jugendlichen unter 16 Jahren

Kinder bzw. Jugendliche unter sechzehn Jahren dürfen sich rechtlich gesehen beim Friseur die Haare färben und blondieren lassen – ein Verbot besteht nicht. Die EU‑Kosmetikverordnung schreibt lediglich vor, dass Produkte für unter 16‑Jährige mit dem Warnhinweis „Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt“ gekennzeichnet sein müssen. Seit dem 1. November 2011 müssen die Hersteller von Haarfarben und Blondierungen bestimmte Haarfärbemittel mit einem Hinweis versehen, dass das Produkt nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt ist.

Fachverbände wie der IKW oder der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks raten jedoch aus Allergie‑ und Haftungsgründen von solchen Behandlungen ab. Friseure sollten das Alter der Kinder bzw. Jugendlichen prüfen und ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einholen – eine rechtlich zwingende Pflicht ist das nicht, doch sie mindert das Risiko.

Auszubildende unter 16 Jahren dürfen mit Färbe- oder Blondierungsmitteln arbeiten – unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben des Arbeitsschutzes wie der Handschuhtragepflicht.

(Anmerkung der Redaktion: Das Interview führten wir im Jahr 2021. Die Inhalte sind immer noch gültig.)