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03.07.2023

Klare Verhältnisse, wenn es um das Erbe geht

Wie wichtig es ist, zu Lebzeiten Transparenz in Sachen Erbe zu schaffen, weiß Finanzexperte Michael Vetter.

Der Inhalt des Testaments ist allen Beteiligten seit Jahren bekannt: Nach dem Tod des Unternehmers sollte sein Sohn den Betrieb übernehmen, während seine Tochter mit einem Betrag von 50.000 Euro ausgezahlt wird. Dieser Betrag steht auf einem Bankkonto zur Verfügung. Darüber hinaus wurden zusätzliche Vermögenswerte, wie Schmuck der bereits vor Jahren verstorbenen Mutter und weitere Wertgegenstände ebenfalls testamentarisch erwähnt und den beiden Erben eindeutig zugeordnet. Alles in allem – dies war zumindest die Meinung des Betriebsinhabers – würde es für beide Kinder nach der Testamentseröffnung keinerlei Grund für Unstimmigkeiten geben.

Anders als geplant

Nachdem der Vater verstorben ist, stellt sich die Situation anders dar: Die Schwester des zukünftigen Betriebsinhabers hat noch vor der Testamentseröffnung mitgeteilt, dass die Hausbank des Vaters „bis zur Klärung des Umfangs der endgültigen Erbmasse“ keinerlei Verfügungen über die dort bestehenden Konten und Wertpapierdepots zulassen solle. Um sich nicht selbst eventuellen haftungsrechtlichen Folgen auszusetzen, ist das Kreditinstitut dieser Forderung prompt nachgekommen. Mit der Folge, dass der Betrieb nun ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde, da fällige Zahlungen vom Geschäftskonto nicht mehr möglich waren.

Klärungsbedarf

Zur Lösung des Problems haben die Geschwister mittlerweile ein ausführliches Gespräch geführt, in dessen Verlauf der Grund für die überraschende Blockade der Schwester deutlich wurde: Es geht um eine wertvolle Eigentumswohnung, die der Vater seinem Sohn vor Jahren überschrieben hat. Seinem damaligen Wunsch an den Sohn, diese Übertragung nicht seiner Schwester mitzuteilen, kam dieser nach. Sein Vater versicherte ihm, dass er seiner Tochter einen „angemessenen finanziellen Ausgleich“ zukommen lassen werde – was er wohl nicht tat. Nun fand aber die Tochter einen Grundbuchauszug, aus dem die Existenz der Eigentumswohnung hervorging. Nach ihrer Aussage hat es bisher keinerlei Zahlung an sie gegeben, die dem Wert der Wohnung auch nur annähernd entsprochen hätte.

Die folgenden Versuche des Bruders, seine Schwester zum Umdenken zu veranlassen, waren bisher erfolglos. Sie bleibt bei ihrer Forderung, eine angemessene Ausgleichszahlung, die etwa der Hälfte des Gesamtwertes der Eigentumswohnung entspricht, zu beanspruchen. Die kontoführende Bank besteht dagegen auf der offiziellen Testamentseröffnung. Der Unternehmersohn wird also wohl oder übel die verbleibende Zeit bis zur Testamentseröffnung mit Fremdmitteln von anderen Banken überbrücken müssen. Mittlerweile hat er einen Anwalt beauftragt, das Nachlassgericht um eine möglichst kurzfristige Terminierung des Testamentseröffnungstermins zu bitten. Spätestens dann, das ist seine Erwartung, ist die unangenehme Angelegenheit erledigt. Nach Überzeugung des Anwalts ist es nämlich völlig absurd, dass die Schwester einen justiziablen Anspruch auf einen in welcher Höhe auch immer festgelegten Finanzausgleich besitzt. Schließlich ist es ausschließlich Sache des Erblassers, also des Vaters, sich von einem Teil seiner Vermögenswerte in Form einer ordnungsgemäßen Schenkung bereits zu Lebzeiten zu trennen.

Lerneffekt

Die Situation hat beim Sohn als Betriebsnachfolger aber bereits heute zu einer Konsequenz geführt: Er wird rechtzeitig dafür sorgen, dass seine eigenen Kinder, wenn sie denn später den Betrieb übernehmen sollten, noch zu seinen Lebzeiten eine umfassende Kontovollmacht für geschäftliche Finanztransaktionen erhalten werden. Diese Vollmacht hielt sein Vater für entbehrlich, da er auch im hohen Alter noch in der Lage war, hier selbst zu agieren. Darüber hinaus, auch dies ist für den Sohn eine Lehre, wird er seine Kinder und natürlich seine Frau in vollem Umfang in seine eigenen testamentarischen Planungen frühzeitig einbeziehen. Geheimnisse soll es hier jedenfalls nicht geben. Darüber hinaus wird er versuchen, sich mit seiner Schwester einvernehmlich zu verständigen.

CHECK-LISTE:

  • Frühzeitige Transparenz bei sämtlichen Fragen bezüglich des Erbes. Das gilt vor allem dann, wenn hier geschäftliche Belange eine bedeutende Rolle spielen.
  • Dazu gehört auch die Absicherung der reibungslosen Betriebsübergabe, in deren Verlauf bereits entsprechende Bankvollmachten bestehen sollten.
  • Die dazu von den Banken angebotenen Möglichkeiten sind vielfältig (Gemeinschaftskonten, Kontovollmachten etc.). Passen Sie sie rechtzeitig und vor allem rechtssicher Ihren konkreten geschäftlichen Belangen an.
  • Bei mehreren Erben sollten rechtsverbindlich klare Vereinbarungen getroffen werden, die später keinerlei Interpretationsspielräume zulassen.

 

Im Falle eines Falles ...

Der folgende Test soll dazu beitragen, Ihr Wissen im Bereich Nachlass zu festigen.

  1. Wann haben Sie zuletzt Ihre Verfügungen über private und/oder geschäftliche Vollmachten, über eine überraschende Betriebsnachfolge bzw. über erbrechtliche Regelungen einer genauen Prüfung unterzogen?

    a) Das weiß ich gar nicht mehr genau
    b) Vor mehr als zwei Jahren
    c) Vor Kurzem, das mache ich einmal im Jahr
     
  2. Wissen Sie, ob Bankvollmachten auch über Ihr Ableben hinaus Gültigkeit
    besitzen?


    a) Nein, das weiß ich nicht
    b) Ich denke ja
    c) Sicher, das weiß ich genau
     
  3. Sind die Geschäftsbanken, mit denen Sie zusammenarbeiten, über IhrePläne bezüglich eines solchen Notfalls vertraut?

    a) Nein, das geht die Banken nichts an
    b) Noch nicht, ich will das aber ändern
    c) Ja, das habe ich meinen Hausbanken bereits vor Jahren mitgeteilt
     
  4.  Gibt es darüber hinaus eine oder mehrere Personen, die Sie ebenfalls ins Vertrauen gezogen haben und die diese Pläne eventuell auch umsetzen helfen?

    a) Ja, meine Familie
    b) Ja, meine Familie und eine weitere Person, die mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut ist
    c) Ja, neben meiner Familie ein langjähriger Mitarbeiter und mein Anwalt
     
  5. Haben Sie sichergestellt, dass es zwischen Ihren späteren Erben und einem  möglicherweise anderen Betriebsnachfolger nach Ihrem Ableben nicht zu finanziellen Streitigkeiten kommt?

    a) Nicht ausdrücklich, das wird sich dann schon regeln
    b) Bisher nur mündlich zwischen den beteiligten Personen
    c) Ja, das habe ich schriftlich verbindlich für sämtliche Beteiligte festgelegt
     
  6. Haben Sie über Schenkungen etc. bereits zu Ihren Lebzeiten schon einmal nachgedacht?

    a) Nein, noch nicht
    b) Ja, aber nur sehr allgemein
    c) Ja, auch hierzu gibt es genaue und verbindliche Festlegungen meinerseits
     
  7. Wer kommt für eventuell noch bestehende Bankschulden nach IhremAbleben auf?

    a) Das werden meine Erben unter sich ausmachen
    b) Das werde ich noch festlegen
    c) Auch dazu findet sich eine Regelung in meinen diesbezüglichen Unterlagen

Zur Auswertung erhalten Sie für Antworten zu A jeweils einen Punkt, zu Antworten zu B jeweils drei Punkte und zu Antworten zu C jeweils fünf Punkte.

15 Punkte: Es besteht ein offensichtlicher Informationsbedarf zu diesem wichtigen Thema, den Sie möglichst kurzfristig schließen sollten.
16 - 25 Punkte: Sie haben offenbar bereits entsprechende Maßnahmen getroffen, die aber wahrscheinlich noch nicht ausreichen und präzisiert bzw. ergänzt werden sollten.
26 - 35 Punkte: Es gibt lediglich noch ergänzende Punkte zu regeln, die Sie aber besser nicht auf die lange Bank schieben sollten.