Bundestag beschließt Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung

14. November 2025
Bundesfinanzminister Lars Klingbei mit einer gelben Weste auf der Zoll steht mit zwei Zollbeamt*inen, die man von hinten sieht
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begleitet eine Zollprüfung auf einer Berliner Baustelle. Quelle:Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Der Bundestag hat am 13.11.25 das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschlossen. Demnach müssen Beschäftigte in Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios immer Ausweispapiere mit sich führen.

Inhaltsübersicht

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit 322 Stimmen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ gebilligt. 50 Abgeordnete votierten namentlich gegen den Entwurf, 207 enthielten sich. 

Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt

Lars Klingbeil hob in seiner Rede im Bundestag hervor, dass mit diesem Gesetz, der Zoll noch schlagkräftiger gemacht werde und für mehr Gerechtigkeit gesorgt werde. Die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden ausgebaut, Informationen mit anderen Behörden können schneller ausgetauscht werden. Künftig agiert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Augenhöhe mit Polizei, mit Zoll und mit Steuerfahndung.

„Wir werden künftig große Mengen an Daten automatisch analysieren können. Wir werden beispielsweise Umsatzsteuerdaten mit den Landesfinanzbehörden und Daten der Beschäftigten in den Datenbanken der Deutschen Rentenversicherung besser abgleichen können. Scheinfirmen können dann schneller erkannt werden und auch die Betriebe rausgefiltert, die in enger Verbindung mit der Organisierten Kriminalität stehen“, so Lars Klingbeil. Die Finanzkontrolle kann künftig mehr Verfahren selbstständig abschließen. Viele Fälle gehen dann nicht mehr an die Staatsanwaltschaften, und das entlaste die Justiz und beschleunige die Verfahren.

Fälle von Geldwäsche häufen sich in Barbershops

Neue Brennpunkte der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung können jetzt schneller aufgedeckt werden. Es gehe dabei nicht um einen Generalverdacht, so Klingbeil, doch die Fälle in Barbershops, in Kosmetik- und in Nagelstudios, auch bei den Lieferdiensten für Essen würden sich häufen. Deswegen sei es wichtig, hier genauer hinzuschauen.

Ab jetzt müssen also Beschäftigte in Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios immer Ausweispapiere dabeihaben. Die Pflicht zum Mitführen und Vorlegen von Ausweispapieren soll Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls erleichtern und beschleunigen. Zum Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen gehören daneben auch das Baugewerbe, die Gastronomie und die Personenbeförderung.

Zusätzlich wird die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von acht auf zehn Jahren verlängert. Somit soll großangelegter Steuerbetrug besser aufgedeckt werden können.

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