Ein neues Gesetz soll helfen, die Verbreitung von Schwarzarbeit im Friseurhandwerk einzudämmen und faire Arbeitsbedingungen fördern.
Bisher zählten vor allem das Bau- und Transportgewerbe sowie Fleischer zu den Branchen mit erhöhtem Schwarzarbeitsrisiko. Nun sollen die Fleischer vorerst herausgenommen werden und dafür die Friseur- und Kosmetikbranche dem Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen zugefügt werden. Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Wenn dieses Gesetz verabschiedet wird, müssen Arbeitgeber künftig neue Mitarbeitende unverzüglich melden. Alle Beschäftigten müssen sich künftig per Dokument ausweisen können und bei Kontrollen ein Ausweisdokument vorlegen. Darauf müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden hinweisen.
Bundesweite Kontrollen in Friseursalons, Kosmetikstudios und Barbershops ergaben eine hohe Anzahl an Schwarzarbeit und Nicht-Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Schwarzarbeit behindere die Branche und auch eine positive Weiterentwicklung, meint auch der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks (ZV). Nicht nur aufgrund dieser erschreckenden Zahlen begrüßt der ZV die Aufnahme des Friseurhandwerks in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die nun erfolgen soll.
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