27.01.2016

An Geburtstagsfeier mit Kollegen beteiligt sich der Fiskus

Lädt ein Manager z. B. zu seinem 60. Geburtstag rund 70 Leute in „sein“ Unternehmen ein, so kann er die Kosten dafür (im vorliegenden Fall ging es um knapp 2.500 €) als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz widersprach dem Finanzamt, das den Abzug nicht zulassen wollte. Wer seinen Geburtstag mit Arbeitskollegen, Mitarbeitern, einigen Rentnern und den Aufsichtsratsvorsitzenden feiere, könne die Bewirtungskosten abziehen, weil keine privaten Freunde oder Verwandte eingeladen waren,  sondern nur Personen aus dem beruflichen Umfeld. Darüber hinaus habe die Veranstaltung in den Räumen des Arbeitgebers stattgefunden und - zumindest teilweise - während der Arbeitszeit (hier hatte sich herausgestellt, dass manche Gäste noch ihre Arbeitskleidung getragen hatten.)

(FG Rheinland-Pfalz, 6 K 1868/13), bü (www.wolfgang-büser.de)