15.12.2017

In die Kasse geschaut

Das neue Jahr steht vor der Tür – und könnte die Prüfer vom Finanzamt mitbringen.

Ab dem 1. Januar 2018 können Prüfer des Finanzamtes unangemeldet im Salon erscheinen und eine Kassennachschau durchführen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein und alle wichtigen Unterlagen bereithalten. Denn der unangemeldete Besuch kann einen Kassensturz machen oder Testbons ziehen. Auch Organisationsunterlagen zum Kassensystem sind Einsicht pflichtig. Sind Unterlagen nicht zugriffsbereit oder die Kasse nicht kassensturzfähig darf das Finanzamt Umsätze hinzuschätzen.