Foto: FFKBW

25.02.2019

Friseurhandwerk Baden-Württemberg: Tarifvertrag wird allgemeinverbindlich

Der Entgelttarifvertrag in Baden-Württemberg wird für allgemeinverbindlich erklärt. Das hat der Tarifausschuss des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf Druck von Verdi und des Fachverbandes Friseur und Kosmetik entschieden.

Der vom Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg (FFKBW) und Verdi ausgehandelte Entgelttarifvertrag wurde durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung abgesichert. Saloninhaber müssen sich nun an das Entgeltregelwerk rechtlich bindend halten, egal, ob sie Mitglied einer Innung sind oder nicht.

Der Fachverband hätte sich mit viel Begeisterung und großem zeitlichem sowie personellem Engagement für das Erlangen der Allgemeinverbindlichkeit eingesetzt. Nicht zuletzt hätte aber auch der große Zuspruch von Nichtinnungsmitgliedern, die sich dem Entgelt- tarifvertrag bereits vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung freiwillig verpflichteten, Erfolg gehabt, sagt der aus Biberach stammende Friseurmeister Dirk Reisacher, Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses des Fachverbandes.

Der seit dem 01.05.2018 gültig abgeschlossene Entgelttarifvertrag ist damit ab dem 01.08.2018 rückwirkend verpflichtend anzuwenden, sobald die Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das BMAS vorgenommen wurde. Der FFKBW weist darauf hin: Friseurunternehmen, welche sich erst jetzt um die Anpassung der Entgelte ihrer Mitarbeiter kümmern, müssen Nachzahlungen veranlassen. Ab August 2019 greift eine weitere Anpassung der Entgelte. Druckexemplare des Entgelttarifvertrages sind gegen eine Schutzgebühr beim Fachverband erhältlich.