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21.01.2021

Der LIV Hessen fordert umgehende Anpassung der Finanzhilfen

„Sonst droht der Todesstoß!“ So formuliert der Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen seine Forderung an eine Anpassung der Finanzhilfen an das Friseurhandwerk und die umgehende Auszahlung.

Die noch immer nicht mögliche Antragsstellung der Überbrückungshilfe III und die Tatsache, dass viele der Zugangsvoraussetzungen für finanzielle Hilfen, zum Beispiel Überbrückungshilfe II, nicht auf das Friseurhandwerk passen, hat der LIV Hessen zum Anlass genommen, eine sofortige Anpassung der Finanzhilfen von der Politik zu fordern.

„Wir fordern daher die Politik eindringlich auf, die Überbrückungshilfen Teil 3 auf das Friseurhandwerk anzupassen und nicht nur die Fixkosten bei der Auszahlung zu berücksichtigen, sondern auch einen Unternehmerlohn. Alternativ käme eine sich am Umsatz orientierende Auszahlung (analog der November- und Dezemberhilfen für die Gastronomie!) in Betracht oder eine unbürokratische Auszahlung von Finanzhilfen analog der Corona-Soforthilfen vom März/April 2020, also eine nicht zurückzuzahlende Hilfe je nach Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl pauschal“, so eine heutige Pressemitteilung.

Die komplette Mitteilung lesen Sie hier.