Foto: Melanie Fredel

07.01.2022

BGW: Arbeitsschutzstandards aktualisiert

Zum 22. Dezember 2021 wurden die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk aktualisiert.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat zum 22. Dezember 2021 u. a. folgende Punkte ergänzt:

  • 3G-Regelung am Arbeitsplatz: Arbeitgebende und Beschäftigte dürfen die Arbeitsstätte nur geimpft, genesen oder getestet (gemäß § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) betreten, wenn physische Kontakte in der Arbeitsstätte – ein Zusammentreffen mit anderen Personen – nicht ausgeschlossen werden können. Genesene und geimpfte Personen müssen ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorweisen, ungeimpfte oder nicht genesene Personen einen gültigen Testnachweis.
     
  • Homeoffice-Pflicht: Zusätzlich wurde die Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice in § 28b IfSG aufgenommen. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anzubieten. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Zudem ist bis auf Weiteres die ergänzende Regelung zur Maskenpflicht umzusetzen. Weitere Informationen und den aktuelle Arbeitsschutzstandard finden Sie hier auf der Homepage der BGW.

Bitte beachten: Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der jeweiligen Bundesländer geben.