04.05.2021
Baden-Württemberg: Auch Selbsttests für Friseurbesuch erlaubt
Erleichterung für Friseurbesuche: In Baden-Württemberg sind nun auch Laientests vor Ort möglich. Das teilt der Baden-Württembergische Handwerkstag mit.
Die gestern von Gesundheitsminister Manfred Lucha bekannt gegebenen neuen Rechte zum Testen von Kunden treffen auf große Zustimmung des Landeshandwerks. Die Landesregierung ermöglicht es damit auch Friseuren und anderen geöffneten Dienstleistern, ihre Kunden vor Ort Laientests durchführen zu lassen und diese zu bestätigen. Bislang war der Besuch nur mit einem gültigen Schnelltest aus einem Testzentrum möglich, was zu vielen Terminabsagen führte.
„Jetzt können Friseurtermine endlich wieder unkomplizierter erfolgen“, so der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags, Peter Haas. „Das Gesundheitsministerium folgt damit unseren eindringlichen Bitten, den geöffneten Dienstleistern des Handwerks einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Kunden zuzutrauen. Auch hat die Landesregierung jetzt berücksichtigt, dass es gerade in ländlichen Regionen nicht möglich ist, jederzeit und unkompliziert zu den kostenfreien Bürgertests zu gelangen. Die Ausweitung der Tests zum Beispiel auf Friseurbetriebe ist eine große Erleichterung für Kunden und Betriebe“, so Haas.
24 Stunden gültig
Eine weitere gute Nachricht sei, dass die ausgestellte Bescheinigung über ein negatives Ergebnis nicht nur die gewünschte Dienstleistung möglich macht, sondern auch 24 Stunden lang für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis genutzt werden kann. Als nächsten Schritt wünsche sich der Handwerkstag die Berücksichtigung der kleinen und mittelständischen Betriebe beim Impfen durch Betriebsärzte.
Aktuelle Informationen zu den Test-Regelungen:
Nachweis-Formular:
Infoblatt für positiv Getestete:
Aktuell ziehen weitere Bundesländer, wie z. B. Bremen, nach.
Achtung: Bitte inormieren Sie sich immer vor Ort über die geltenden Regelungen. Diese können von Bundesland zu Bundesland, in verschiedenen Landkreisen und Gemeinden unterschiedlich ausfallen.