05.12.2018
Allgemeinverbindliche Azubi-Tarife in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
Alle Friseurauszubildenden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben nun einen Rechtsanspruch auf die neuen Vergütungssätze.
Baden-Württemberg
Seit dem 01.09.2018 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 500 Euro, im zweiten Lehrjahr 590 Euro und im dritten Lehrjahr 715 Euro. Im Jahr 2019 steht eine weitere Erhöhung an. „Es ist wichtig, dass diejenigen Kollegen, welche die Vergütungen noch nicht angepasst haben, jetzt Nachvergütungen für ihre Auszubildenden veranlassen. Bei Prüfungen, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, könnten ansonsten Versäumniszuschläge und Nachzahlungen anstehen“, meint der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Soziales im Fachverband und Obermeister der Friseur-Innung Lörrach, Peter Hauth.
Rheinland-Pfalz
Auch der gemeinsam durch den Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und den Fachverband des Pfälzischen Friseurhandwerks mit der Verdi abgeschlossenen Tarifvertrag ist zum 1. November für alle Ausbildungsverhältnisse als allgemeinverbindlich erklärt worden. Dieser sieht vor, dass im ersten Ausbildungsjahr 420 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 540 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 640 Euro gezahlt wird. Achtung: Auch dieser Tarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 01. August 2018.
In den neuen Vergütungssätzen sehen die Tarifparteien einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen im Friseurhandwerk und zur Nachwuchsgewinnung.