Foto: www.verdi.de

20.03.2020

ver.di fordert Hilfe für das Friseurhandwerk

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt Kritik an der Ausnahmeregelung, nach der Friseure weiterhin geöffnet bleiben sollen.

In einer Pressemitteilung fordert ver.di Hilfsmaßnahmen für das Friseurhandwerk. ver.di ruft die Politik dazu auf, Maßnahmen zur wirtschaftlichen Existenzsicherung der Beschäftigten und Unternehmen zu verfügen.

„Wir verstehen die existenziellen Nöte der Friseurhandwerksbetriebe. Aber wir haben eine Situation, in der die Gesundheit aller Beschäftigten und der Kundinnen und Kunden im Friseurhandwerk bedroht ist. Es ist schlichtweg nicht möglich, als Friseurin oder Friseur den gebotenen Abstand zu den Kundinnen und Kunden einzuhalten. Auch erkältete Kunden müssen bedient werden. Und es gibt keinen ausreichenden Schutz. Wir müssen aber alles dafür tun, um Übertragungen des Coronavirus zu vermeiden. Deswegen müssen Friseurgeschäfte geschlossen werden. Aber das kann ausdrücklich nur geschehen, wenn die Existenzen der Beschäftigten und Betriebe abgesichert werden. Wir brauchen unbürokratische Hilfen für die selbstständigen Ladenbesitzer zur Finanzierung der laufenden Kosten und Hilfen für die Angestellten. Denn wenn ein Friseurgeschäft schließt, werden die Beschäftigten ohne staatliche Hilfsmaßnahmen sofort entlassen, zeigen alle Erfahrungen. Um das zu verhindern, müssen Beschäftigte einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, der ihre Existenz sichert“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle.

Man habe zahlreiche Hilferufe von Beschäftigten bekommen, die für Schließungen plädierten, so die Gewerkschaft. „Sie haben Angst um ihre Gesundheit und die ihrer Familie, sie haben Angst, andere, vor allem auch Ältere, unbemerkt anzustecken. Aber sie haben auch nackte Existenzsorgen. Wir brauchen deswegen gute und schnelle Lösungen“, sagt Christine Behle.

 

Im Falle der Zwangsschließungen

„Sollte es zu Zwangsschließungen für Friseure kommen, sind diese unbedingt zu befolgen und zwar umgehend. Es ist davon auszugehen, dass die kommunalen Ordnungsämter die Einhaltung der Verfügungen recht streng überwachen werden und Zwangsgelder angeordnet werden, falls Verstöße festgestellt werden“, empfiehlt TOP HAIR-Rechtsexperte Sven Kobbelt.

Der Rechtsanwalt für mittelständische Unternehmen hat zudem folgende Tipps:

  • Sollte also die Schließung verfügt sein, dürfen nicht noch letzte Termine abgearbeitet oder Kunden in irgendeiner Form empfangen werden
  • Nicht erforderlich ist, dass das Personal sofort nach Hause geschickt wird. Aufräumarbeiten oder Schulungsmaßnahmen dürfen stattfinden. Das gilt aber nur unter der Maßgabe, dass eine etwaige staatliche Verfügung dies zulässt, sich also darauf beschränkt, den Kundenverkehr in den Läden zu untersagen.
  • Sollte es zu den Schließungen aufgrund allgemeiner Ausgangssperren kommen sollten auch die Mitarbeiter zuhause bleiben.
  • Ratsam kann auch sein, dass der Saloninhaber sich bereits jetzt mit seinem Vermieter in Verbindung setzt um zu besprechen, unter welchen Bedingungen Mietzahlungen gestundet werden können. Sollte es tatsächlich zu einer zwangsweisen Schließung und damit Entfall jeden Umsatzes kommen, dürfte eine Stundung der Pachtzahlungen etwas Erleichterung verschaffen. Letztlich hat auch der Vermieter ein Interesse daran, dass er einen zahlungsfähigen Mieter behält, der nach Ende der Infektionsschutzmaßnahmen wieder normal sein Geschäftsbetrieb aufnehmen kann.