Schultze & Braun
Recht & Finanzen · 01. Juli 2026
Achtung Arbeitgeber: Pfändungsfreigrenzen beachten
Der unpfändbare Betrag des Einkommens steigt zum 1. Juli 2026 um 32,40 Euro auf 1.587,40 Euro netto pro Monat. Franz Orth von Schultze & Braun erläutert, worauf Arbeitgeber achten sollten, um finanzielle Risiken zu vermeiden.