Urteil in Bayern: Soforthilfe muss doch zurückgezahlt werden

05. Mai 2025
Foto: shutterstock-RomanR
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Entgegen der Hoffnung vieler Friseurunternehmer*innen muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) unlängst entschieden.

Bereits im März hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt – in jenem Urteil wurde die Klage eines Friseurunternehmers gegen die Rückforderung einer ihm ausbezahlten Corona-Soforthilfe abgewiesen. Die daraufhin eingelegte Berufung beim Bayerischen VGH wurde kürzlich abgewiesen. Heißt: Der Unternehmer muss zurückzahlen.

Gründer der Initiative „Friseure für Gerechtigkeit“, Bernhard Ries, setzt sich seit Langem für seine Kolleg*innen ein. Jetzt, nach dem Urteil des Bayerischen VGH, empfiehlt er anderen betroffenen bayerischen Friseurunternehmer*innen, ihre Klage zurückzuziehen: „Wir ziehen schweren Herzens unsere Klage zurück […]. Alle Betriebe, die auch Klage eingereicht haben, sind gut beraten, diese zurückzuziehen.“ So würden nämlich zwei Drittel der bereits geleisteten Gerichtskosten erstattet.

In 15 weiteren Bundesländern muss in Sachen Rückzahlung der Corona-Soforthilfen noch verhandelt werden – deshalb will Ries mit seiner Initiative hier weiterkämpfen.