Wann müssen Friseure den Widerrufsbutton setzen?

08. Juli 2026
Computertastatur, auf einer Taste steht
Foto: AdobeStock_Zerbor

Seit dem 19. Juni 2026 gilt mit § 356a BGB eine neue Pflicht: Wer online Verträge mit Verbraucher*innen abschließt, muss einen Widerrufsbutton bereitstellen. In der Friseurbranche sorgt die neue Regel für Unsicherheiten.

Inhaltsübersicht

Das Widerrufsrecht selbst ist nicht neu, es gilt im Fernabsatz seit 2014. Neu ist, dass es jetzt sichtbar und prüfbar wird. Der ZV Friseurhandwerk begrüßt das Gesetz im Sinne des Verbraucherschutzes grundsätzlich, befürchtet jedoch Planungsunsicherheiten durch kurzfristige Terminabsagen und daraus entstehende Leerlaufzeiten.

Ruven Stiefelhagen, Rechtsreferent des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, beantwortet die Fragen von TOP HAIR.

TOP HAIR: In welchen Fällen müssen Friseure eine Widerrufsbutton setzen?

Ruven Stiefelhagen: Friseurbetriebe müssen seit dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, wenn sie über ihre Website oder App verbindliche Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern schließen. Dies betrifft insbesondere den Online-Verkauf von Waren sowie die verbindliche Online-Buchung von Friseurdienstleistungen. Handelt es sich bei der Terminbuchung hingegen lediglich um eine Vertragsanbahnung, da wesentliche Vertragsbestandteile – beispielsweise Preis oder konkrete Leistung – nicht konkretisiert sind, besteht keine Pflicht zur Bereitstellung einer Widerrufsfunktion.

Was passiert, wenn der Button nicht gesetzt wird?

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion nach § 356a BGB kann wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden.

Kann der Button Nachteile bringen (Stichwort No Shows)?

Grundsätzlich sehen wir die Einführung der elektronischen Widerrufsfunktion aus Sicht des Verbraucherschutzes als sinnvolle und nachvollziehbare Maßnahme an. Bei der verbindlichen Online-Buchung von Friseurterminen besteht jedoch die Gefahr, dass Termine mit einer geringeren Verbindlichkeit gebucht und innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist kurzfristig widerrufen werden. Dies kann zu Planungsunsicherheiten und Leerlaufzeiten in den Betrieben führen. 

Info: In der Regel baut der Betreiber der Online-Plattform alle nötigen Funktionen, wie Widerrufsformular, Pflicht-Checkbox, Widerrufsbelehrung in den AGB und entsprechende Links ein. „Unsere Kund*innen sind seit dem 19. Juni automatisch abgesichert“, sagt beispielsweise Markus Lorscheidt, Country-Manager bei Phorest.

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