Tanken ist in den letzten Wochen erheblich teurer geworden. Es soll nun eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie geben, mit denen Betriebsverantwortliche ihre Mitarbeiter*innen unterstützen können. Doch diese Prämie muss von den Salons erst einmal erwirtschaftet werden. TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel erläutert das Vorhaben.
Inhaltsübersicht
Viele Friseur*innen sind auf das Auto angewiesen, um den Salon zu erreichen. Die Spritkosten sind durch den Iran-Krieg in den letzten Wochen erheblich gestiegen. Nun plant die Bundesregierung eine neue finanzielle Unterstützung, um Arbeitnehmer bei den anhaltend hohen Spritpreisen zu entlasten: eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie des Arbeitgebers von bis zu 1.000 Euro im Jahr 2026.
Der Mechanismus folgt einem bekannten Muster. Die geplante Regelung soll sich eng an den bewährten Instrumenten des Corona-Bonus und der Inflationsausgleichsprämie (IAP) orientieren. Friseurunternehmer müssen also voraussichtlich Folgendes beachten:
- On Top: Die Prämie muss eine zusätzliche Leistung zum Arbeitslohn sein. Der Betrag muss also „on top“ zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden können. Ein bloßer Gehaltsschwenk (Umwandlung von bestehendem Lohn) ist nicht zulässig.
- Freiwilligkeit: Es besteht kein Rechtsanspruch der Mitarbeiter. Allein die Chefin oder der Chef entscheidet, ob sie die Prämie zahlen können und wollen.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Auch wenn die Prämie gestaffelt werden kann (z. B. nach Entfernung zum Salon oder nach anderen nachvollziehbaren Kriterien), darf niemand ohne sachlichen Grund ausgeschlossen werden. Auch Minijobber sollten anteilig berücksichtigt werden.
Für und Wider
Für die Prämie spricht: In Zeiten des Fachkräftemangels ist Mitarbeiterbindung wichtig. Da der Bonus brutto gleich netto ausgezahlt wird, kommt die Hilfe direkt im Portemonnaie des Teams an, ohne dass die Lohnnebenkosten explodieren. Es ist ein starkes Signal der Wertschätzung an das Team.
Bedenken gegen die Prämie sind: Es muss gespart werden, um einen Salon durch wirtschaftlich schwierige Zeiten zu bringen. Die Prämie muss erst verdient werden, um ausgegeben werden zu können.
Wichtig: Behalten Sie die aktuelle Gesetzgebung im Auge. Da es sich noch um eine politische Absicht handelt, sollten Sie mit einer Auszahlung auf jeden Fall warten, bis das Gesetz final verabschiedet ist, um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden.
Tipp: Dokumentieren Sie die Zahlung später klar als „Mobilitätsbeihilfe zur Abmilderung der Fahrtkosten“. Sprechen Sie mit dem Steuerberater über die Besonderheiten in der Lohnabrechnung. Wenn Sie Geschäftsführer*in einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind, kommen Sie selbst in den Genuss einer solchen Prämie.
Der ZV zur Entlastungsprämie
Auch der Zentralverband Friseurhandwerk äußert sich in seinem Newsletter zur geplanten Mobilitätsprämie:
Die Idee klinge zunächst nach Hilfe für viele Beschäftigte. In der Realität sehe es jedoch anders aus: „Viele Salons werden die Prämie nicht zahlen können und nur Beschäftigte in wirtschaftlich starken Betrieben werden wirklich profitieren. Die politisch angekündigte Entlastung wird zum finanziellen Problem der Betriebe. Und wenn es dann wirklich nicht geht? Dann diskutiert nicht die Politik mit den Mitarbeitenden, sondern die Unternehmenden. Wer sonst. Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Eine Einmalprämie löst keine strukturellen Probleme. Wer wirklich helfen will, muss gleichermaßen Beschäftigte stärken und Betriebe handlungsfähig halten. Statt kurzfristiger Symbolpolitik in Krisenzeiten braucht es eine echte, strukturelle und nachhaltige Entlastung für Alle.
Arbeit darf nicht noch teurer werden, sondern muss sich wieder lohnen. Die Lösung lautet daher: Konjunktur-Boost durch Reduzierung der Lohnnebenkosten. Das stärkt Betriebe, sichert Arbeitsplätze und fördert neues Wachstum.“
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