Salonunternehmer*innen, die ihre Immobilie sanieren und dabei auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit achten, können sich nach Fördermitteln umsehen. Zuschüsse sind auch für Mieter*innen möglich.
Inhaltsübersicht
- Bestandsaufnahme und Zielformulierung
- Fachkundige Beratung bei Bank oder Handwerkskammer
- Bundeszuschüsse: KfW und BAFA
- Länderprogramme
- Fördermöglichkeiten für Mieter*innen
Nachhaltigkeit ist kein „Nice to have“: Investitionen in Wärmedämmung, Lüftung, Fenster, intelligente LED-Beleuchtung oder eine neue Heizung lohnen sich langfristig finanziell. Sie verbessern zudem das Raumklima und schaffen im Salon eine angenehme Atmosphäre für Kund*innen wie Team. Das Gleiche gilt für die Ausstattung eines Salons mit langlebigen Materialien und energieeffizienten Armaturen. Warum Sanierung oder grundlegende Renovierung also nicht mit Imagewechsel und neuem Konzept für den Salon verknüpfen?
Bund, Länder und häufig auch lokale Fördergeber unterstützen mit zinsgünstigen Krediten sowie Zuschüssen zu Beratung oder Bauleistungen den Start in ein nachhaltiges Salonleben. Häufig lassen sich Fördermittel miteinander kombinieren und sind auch für Mieter*innen von Gewerbeimmobilien interessant.
Wer klassische Förderprogramme nicht nutzt, kann Renovierungen unter Umständen steuerlich absetzen. Auch so lässt sich Geld sparen.
Bestandsaufnahme und Zielformulierung
Eine Bestandsaufnahme über Energieverbrauch im Salon, mögliche Schwachstellen und die Definition der eigenen Nachhaltigkeitsziele erleichtern die zielgenaue Suche nach Zuschüssen zur Sanierung von Haus und Salon. Stehen die ersten Eckdaten fest, bietet die Förderdatenbank des Bundes einen Überblick über Förderprogramme von Bund, Ländern oder EU.
Ein paar Klicks auf den Seiten der Kommunen und des Landratsamtes zeigen weitere Förderungen nachhaltiger Projekte für das eigene Unternehmen auf. Viele Städte und Gemeinden bieten Zuschüsse für Hilfe vor Ort, indem ein Energieberater Einsparpotenziale im Salon identifiziert. Manche Kommunen unterstützen den Austausch von Heizungen, den Einbau von Photovoltaik oder die Verbesserung der Gebäudehülle. Gerade für Mieter*innen lohnt der Blick in lokale Programme, da Beratung oft unabhängig von Eigentumsverhältnissen gefördert wird.
Fachkundige Beratung bei Bank oder Handwerkskammer
Die Förderprogramme auf unterschiedlichen Ebenen und deren Kombinationsmöglichkeiten sind für Laien allerdings unübersichtlich. Saloninhaber*innen holen sich daher am besten vor Beginn umfangreicher Planungen fachkundige Beratung bei Handwerkskammer, Banken und zertifizierten Energieberatern. Diese wird zudem bei vielen Förderanträgen vorausgesetzt – und teils selbst gefördert.
Ein zertifizierter Energieeffizienz‑Experte ist in der Regel Pflicht, gerade wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und höhere Fördersätze bei Bundeszuschüssen genutzt werden sollen. Wichtig dabei: Anträge auf Fördermittel müssen gestellt werden, bevor Handwerker beauftragt oder Materialien gekauft werden.
Bundeszuschüsse: KfW und BAFA
Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fördert über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Kauf frisch sanierter Immobilien oder die energetische Komplettsanierung von bestehenden Gebäuden mit Förderkrediten oder Tilgungszuschüssen. Gelder gibt es für Einbau-, Umbau- oder Optimierungsmaßnahmen an Gebäudehülle, den Heizungstausch oder den Einbau effizienter Lüftungsanlagen. Je nach angestrebtem Effizienzstandard variiert die Höhe des Tilgungszuschusses. Mehr Informationen gibt es hier oder hier.
Unternehmen können sich zudem Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung fördern lassen. Damit sind etwa solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen oder Biomasseanlagen mit geringer Staubemission gemeint. Entsprechende Zuschüsse können bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Mehr dazu unter kfw Inlandsförderung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) fördert einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik, die das energetische Niveau des Hauses verbessern. Damit sind auch kleinere Modernisierungen förderfähig. Hier gibt es mehr Infos zur Förderung durch die BAFA.
Länderprogramme
Viele Bundesländer setzen eigene Schwerpunkte bei der Förderung von Sanierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). So unterstützt Sachsen-Anhalt mit dem Programm Sachsen-Anhalt Energie Investitionen in Unternehmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen mit Zuschüssen bis zu 50 Prozent. Im Zentrum der Förderung stehen Energiesparmaßnahmen. Brandenburg gewährt Unternehmen Zuschüsse für nachhaltiges Wassermanagement. Damit sollen der Verbrauch von Frischwasser und Schadstoffbelastung von Abwasser gesenkt werden.
Saarland, Sachsen, Baden-Württemberg oder Thüringen bieten dagegen kleinen Betrieben zinsgünstige Darlehen oder Tilgungszuschüsse, die auch für Investitionsvorhaben mit Nachhaltigkeits- oder Transformationscharakter gelten. Nordrhein-Westfalen hat seine vielfältigen förderpolitischen Aktivitäten zur Energie- und Klimaschutzpolitik im Programm progres.NRW Klimaschutztechnik gebündelt. Anträge auf diverse Förderungen können Privatpersonen wie Unternehmen stellen.
Es lohnt der genaue Blick auf die jeweilige Webseite der Wirtschaftsministerien oder landeseigenen Förderbanken. Dort sind die Förderprogramme in der Regel klar dargestellt. Bei Unklarheiten helfen Berater*innen weiter.
Fördermöglichkeiten für Mieter*innen
Förderprogramme richten sich häufig an die Eigentümer*innen von Immobilien. Sie können in der Regel direkte bauliche Förderungen etwa BEG‑Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Heizung beantragen. Doch auch Friseur*innen, die ihre Geschäftsräume mieten, können von Zuschüssen für energiesparende Beleuchtung oder nachhaltige Lüftungsanlage profitieren. Sie müssen allerdings eng mit ihren Vermieter*innen zusammenarbeiten, wenn an Gebäudehülle oder Haustechnik etwas verändert wird. Oft ist es sinnvoll, dass Vermieter*innen Förderungen für Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dach, Fassade, Fenster, Dämmung, Lüftung, Heizung) beantragen, während die Saloninhaber*innen ausbaubezogene, nicht-energiebezogene Maßnahmen (Möbel, Friseurstühle, Innenausstattung) übernehmen.
Für beide Seiten gilt: Frühzeitig miteinander sprechen, eine gemeinsame Sanierungsstrategie entwickeln, Verantwortlichkeiten klären und die Kosten- und Nutzenaufteilung klar regeln. Dazu gehört auch eine schriftliche Vereinbarung zur Mietgestaltung nach Sanierung, damit sich Investitionen für Friseurunternehmer*innen langfristig lohnen.
Text: Elke Reichenbach
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