Diese zwei Gesetze sollen 2026 den Arbeitsmarkt stärken

16. Dezember 2025
Zwei Friseurinnen schneiden im Salon Haare
Foto: shutterstock/Gemenacom

Für Friseurunternehmen sind zwei Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes 2026 von Bedeutung: die Teilzeitaufstockungsprämie und die Aktivrente. TOP HAIR-Experte Holger Püschel erklärt, warum.

Inhaltsübersicht

Die Teilzeitaufstockungsprämie

Eine Teilzeitaufstockungsprämie können die Friseur*innen mit ihren Chefs vereinbaren, die bisher in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit dauerhaft für mindestens 24 Monate erhöhen wollen. Ein hoher Teil der daraus folgenden Lohnerhöhung wird in den meisten Fällen steuerfrei bleiben! Sozialversicherungsbeiträge müssen von der Erhöhung allerdings unverändert entrichtet werden. Brutto wird also nicht gleich netto sein, aber die Steuerlast der Lohnerhöhung wird erheblich gemindert.

Die Aktivrente

Die Aktivrente sieht vor, dass angestellte Friseur*innen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig weiterarbeiten und dabei bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Es kommen aber nicht 2.000 Euro netto auf dem Konto des Arbeitnehmers an, denn es müssen Krankenkassenbeiträge abgeführt werden. Der Arbeitgeber muss neben dem Krankenversicherungsanteil sogar einen Rentenversicherungsteil abführen, obwohl dies die Rente des Beschäftigten nicht mehr erhöht. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Selbständige ausgeschlossen sind. Wer seinen Salon im Ruhestand weiterbetreibt, erhält keinen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro im Monat, sondern bleibt mit jedem Euro steuerpflichtig.

Neue Arbeitsangebote für Beschäftigte nutzen

Die neue Rechtslage ermöglicht es Friseurunternehmen in jedem Fall, für ältere Beschäftigte und für Teilzeitkräfte attraktive, neue Arbeitsangebote zu entwickeln. Nicht zu unterschätzen ist aber der bürokratische Aufwand, denn sämtliche Nachweispflichten für steuermindernde Gestaltungen liegen beim Arbeitgeber. Tipp: Eine Brutto-Netto-Lohnabrechnung unter Anwendung der neuen Möglichkeiten vom Steuerberater berechnen lassen und damit aktiv mit konkreten Vorschlägen auf die betreffenden Beschäftigten zugehen.

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