Die Bundesregierung plant zum neuen Jahr die Einführung einer Aktivrente. Diese soll nach dem aktuellen Gesetzesentwurf jedoch nur für Angestellte gelten.
Aktivrente bedeutet: Steuerzahler, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, sollen ab dem Jahr 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Rentner, die weiterarbeiten möchten, können sich so noch etwas mehr dazuverdienen. Zudem profitieren auch Betriebe, die Mitarbeiter*innen mit langjähriger Erfahrung so noch länger und ergiebiger halten können.
Nachteil der Aktivrente: Sie gilt nach dem jetzigen Entwurf nicht für Selbstständige. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) sowie weitere Organisationen haben dagegen nun eine Petition ins Leben gerufen. Sie kritisieren die Ungleichbehandlung und fordern, dass Selbstständige in die Aktivrente einbezogen werden.
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