17.09.2018

Zweifelhafte Rechtssicherheit für Seitenbetreiber auf Facebook

Facebook hat seine Regeln für Seitenbetreiber angepasst. Doch Kritiker sagen: Selbst nach diesen Erweiterungen kann man eine Seite nicht DSGVO-konform betreiben.

Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil, dass Seitenbetreiber bei Facebook die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das soziale Netzwerk abwälzen können. Nun passt Facebook die Datenschutzregeln für Seitenbetreiber in seinen AGB an die Entscheidung des EuGH an. Doch Fragen bleiben offen.

Geteilte Verantwortung?

Insbesondere deutsche Datenschützer hatten jahrelang bemängelt, dass Nutzer von Facebook-Seiten nicht darüber informiert worden seien, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt würden. Diese so genannten Facebook-Insights sind Datensammlungen, die dem Seitenbetreiber von Facebook-Seiten, auch „Fanpages“, zur Verfügung gestellt werden. Die ergänzenden Bestimmung, die Facebook den Seitenbetreibern nun vorlegt, beinhalten unter anderem: Sicherstellen, dass sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben und einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennen.

Der Seitenbetreiber wird nun verpflichtet, DSGVO-konform zu arbeiten, auch wenn eigentlich nur Facebook bestimmen kann, welche Daten gesammelt und wie sie verarbeitet werden. Und auch nur Facebook alleine weiß, zu welchen Zwecken und aus welchem Rechtfertigungsgrund. Die neuen AGB, so sagen Experten, würden also nur mehr Fragen aufwerfen, als dass sie Antworten bieten. Denn ob die Verarbeitung der Besucherdaten innerhalb der Fanpages überhaupt zulässig ist, ist nach wie vor nicht geklärt. Das Ende der Rechtsprechung ist hier mit Sicherheit noch nicht erreicht und auch nicht das Ende der gestalterischen Kreativität des Gesetzgebers. Fest steht: Es gibt eine Diskrepanz zwischen Rechtsprechung, gesetzlicher Vorgabe und den AGB von Facebook. Und dieses Problem muss wohl noch gelöst werden.

Hier finden Sie die Information von Facebook. Außerdem Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen und den Vertragszusatz, der seitens der Facebook Ireland Ltd mit der datenschutzrechtlich verantwortlichen Stelle (in der Regel also dem Betreiber der Facebookseite) abgeschlossen werden können soll.