Auch beim Werkzeug während der Prüfung gilt: Alles muss hygienisch einwandfrei sein. Foto: Melanie Fredel

18.05.2020

Hygiene statt Make-up: Prüfung in Corona-Zeiten

Nicht nur die Salons haben wieder geöffnet, auch die Gesellenprüfungen im Friseurhandwerk finden trotz Corona – unter hohen Hygienemaßnahmen – statt. Wir haben mit Robert Fuhs, dem Vorsitzenden des ZV-Bildungsausschusses gesprochen:

TOP HAIR: Kann ein Azubi seine Prüfung verschieben, weil er sich durch Corona nicht gut genug auf die Prüfung vorbereitet fühlt?
Robert Fuhs: Nein, das ist nicht zulässig. Gleichwohl könnte er jedoch von seinem Recht Gebrauch machen, zurückzutreten und die Prüfung dann im kommenden Winter 2020/2021 ablegen.

Wird ein Ausbildungsvertrag automatisch verlängert, wenn eine Prüfung (wegen Quarantäne oder einem erneuten Shutdown) nicht abgelegt werden kann?
Der Ausbildungsvertrag wird nicht automatisch verlängert. Es gelten die Vertragsdaten. Der Vertrag kann aber im gegenseitigen Einvernehmen von Ausbilder und Auszubildendem verlängert werden. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann der Azubi die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur Wiederholungsprüfung verlangen. Besteht ein Auszubildender vor Ende des im Vertrag festgelegten Datums die Prüfung, ist das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des erfolgreichen Prüfungsergebnisses beendet und der Azubi im Gesellenstatus.

Auch während der Prüfung wird noch mehr Wert auf Hygiene gelegt: Verändert sich dadurch die Prüfungszeit insgesamt?
Nein, es verändert sich nichts, da genügend Zeit vorhanden ist. Teil 2 Praxis mit 9 Stunden Prüfungszeit integriert eine Stunde Pause, die eigenverantwortlich vom Prüfling genommen werden kann. Zusätzlich steht den Prüflingen der durch das Make-up entfallende Zeitanteil für Hygienemaßnahmen zur Verfügung.