Foto: Melanie Fredel

15.04.2020

Friseursalons sollen ab 4. Mai wieder öffnen können

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben u. a. beschlossen, das Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. ZV und BGW erarbeiten Hygieneempfehlungen als Grundlage für die politischen Entscheidungsträger.

Am 15. April haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder unter anderem beschlossen:

"Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen."

Näheres zu den Auflagen ist noch nicht bekannt.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) vermeldet, dass er gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mehrere Positionspapiere mit Hygieneempfehlungen als Grundlage für die politischen Entscheidungsträger erarbeitet habe. Insbesondere das zweite Positionspapier richte sich an die Verantwortlichen in der Landespolitik, die eine Änderung der bestehenden Allgemeinverfügungen und damit verbundene Auflagen zu erlassen haben.

Hier können Sie die Beschlüsse vom 15.4.2020 im Wortlaut nachlesen (Download).
(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung )