Am 1. Januar 2026 ist die Aktivrente in Kraft getreten. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Frage-Antwort-Katalog für den neuen Steuerfreibetrag erstellt.
Seit diesem Jahr haben Angestellte die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Für Selbstständige gilt die Aktivrente nicht. Friseure, die das Rentenalter erreicht haben, aber gerne weiterarbeiten möchten, können sich mit der Aktivrente etwas mehr dazuverdienen. Betriebe profitieren, indem sie Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung länger und ergiebiger halten können. So soll der Arbeitsmarkt gestärkt werden.
Doch die Aktivrente unterliegt gewissen Regeln, die sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber beachten müssen. So müssen beispielsweise Krankenkassenbeiträge abgeführt werden. Und: Der Arbeitgeber muss neben dem Krankenversicherungsanteil auch einen Rentenversicherungsteil abführen, obwohl dies die Rente des Beschäftigten nicht mehr erhöht.
Als Orientierungshilfe dient nun der FAQ-Katalog des Bundesfinanzministeriums. Er erklärt noch einmal, was die Aktivrente genau bedeutet und beantwortet sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Weitere Artikel
Petition fordert „Aktivrente auch für Selbstständige“
Diese zwei Gesetze sollen 2026 den Arbeitsmarkt stärken

