Zoll prüfte 2025 mehr Friseurbetriebe als in den Vorjahren

02. April 2026
Arm einer Zöllnerin als Symbolbild für den Zoll mit Wappen des Zoll
Copyright: Generalzolldirektion

1.641 Friseurbetriebe sowie 15.787 Personen aus der Branche wurden vergangenes Jahr vom Zoll geprüft, ein deutlicher Anstieg, wie der Zentralverband des Friseurhandwerks meldet.

Die Zahl der Prüfungen gegen illegale Schwarzarbeit in Friseurbetrieben stieg 2025 wieder deutlich an, wie sowohl der Zoll als auch das Bündnis gegen Schwarzarbeit und der Zentralverband des Friseurhandwerks (ZV) melden. Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit 1.641 Friseur- und Kosmetiksalon geprüft sowie 15.787 Personen aus dieser Branche zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt.

Nach einem Rückgang im Jahr 2024 ist die Zahl der Prüfungen wieder deutlich angestiegen und liegt 2025 bei 1.641 Kontrollen (2023: 1.576, 2024: 1.114). Auch die abgeschlossenen Strafverfahren haben, laut einer Meldung des ZV, kontinuierlich zugenommen – von 1.034 im Jahr 2023 über 1.167 im Jahr 2024 auf 1.472 im Jahr 2025. Ein Großteil entfällt dabei auf Beitragsvorenthaltung sowie Leistungsmissbrauch.

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Besonders deutlich ist der Anstieg bei den Geldstrafen sowie den Schadenssummen: Die Geldstrafen steigen von 113.740 Euro im Jahr 2023 auf 172.575 Euro im Jahr 2024 und auf 204.555 Euro im Jahr 2025. Die Schadenssummen liegen 2025 insgesamt bei über 2,1 Millionen Euro (2023: 1,36 Mio. Euro, 2024: 1,92 Mio. Euro).

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) hat bereits 2016 gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Bündnis gegen Schwarzarbeit unterzeichnet. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung am 30.12.2025 wird auch das Friseurhandwerk im Branchenkatalog des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes gelistet. Für Friseurinnen und Friseur ergeben sich daraus neue Pflichten sowie veränderte Prüf- und Kontrollstrukturen.

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