Anfang September hat das Bundeskabinett das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Es soll helfen, die betriebliche Altersvorsorge stärker zu verbreiten – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.
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„Rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine Betriebsrente. In kleinen und mittleren Unternehmen allerdings und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist sie noch wenig verbreitet“, schreibt die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Das neue Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll es Arbeitgebern nun erleichtern, eine Betriebsrente anzubieten. Geplant ist, dass es zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Was sind die Neuerungen?
- Das Sozialpartnermodell soll ausgebaut werden: Mit diesem Modell werden seit 2018 Betriebsrenten auf Grundlage eines Tarifvertrags organisiert. Künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten daran teilnehmen können. Das sind häufig kleinere Unternehmen
- Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden können
- Neue Impulse im Finanzaufsichtsrecht, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen: Um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen, bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage
- Bessere steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener: Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss
- Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung: Damit sollen Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Geplant ist zum Beispiel die Einführung von „Opting-Out“-Modellen zur automatischen Entgeltumwandlung. Dabei werden Mitarbeiter*innen automatisch in die Betriebsrente aufgenommen und ein Teil ihres Lohns fließt in den Sparvertrag. Nur wer aktiv widerspricht („Opt-Out“), nimmt nicht teil.
„Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Betriebsrenten sind eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können. Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben“, so Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zum neuen Gesetz.
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