Friseurunternehmen haben die Möglichkeit, den steuerlichen Gewinn des Jahres 2025 einmalig in großem Umfang zu mindern: Durch Kauf eines Elektro-Fahrzeugs! Seit Juli gilt nämlich die neue „Turboabschreibung“ von 75 Prozent, weiß TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel.
Inhaltsübersicht
Für rein elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge können zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 im Anschaffungsjahr 75 Prozent des Kaufpreises sofort als Kosten angesetzt werden. Kauft ein Friseurunternehmer zum Beispiel am 03.12.2025 ein Elektrofahrzeug für (netto) 45.000 Euro, wird der Gewinn des Jahres 2025 um ganze 33.750 Euro gemindert. Die 75 Prozent gelten voll im Anschaffungsjahr, unabhängig vom Kaufmonat. Im Folgejahr werden 10 Prozent, danach zweimal 5 Prozent und am Ende 3 Prozent und 2 Prozent abgeschrieben.
Kein Leasing, nur Kauf
Die Regelung gilt nicht für Leasing-Fahrzeuge, sondern nur bei Kauf, gegebenenfalls mit Finanzierung. Sie gilt nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, nicht für Plug-in-Hybride. Weiterer Vorteil eines E-Fahrzeugs ist, dass bei der Privatnutzung nicht die 1 Prozent-Regelung, sondern nur eine 0,25 Prozent-Regelung gilt. Beispiel: Bei den Kosten eines E-Fahrzeugs mit Bruttolistenpreis von 45.000 Euro gelten monatlich nicht 450,00 Euro als privat, sondern nur 112,50 Euro. Somit gilt ein wesentlich höherer Teil der monatlichen Kosten als Betriebsausgabe.
Geschäftliche Nutzung
Achtung, Stolperfalle: Für die Anerkennung als Betriebsfahrzeug muss die geschäftliche Nutzung über 50 Prozent liegen. Zwar ist ein Fahrtenbuch nicht notwendig, aber über einen repräsentativen Zeitraum von mindestens drei Monaten müssen als Nachweis geeignete Aufzeichnungen geführt werden. Unternehmer mit geringem Arbeitsweg (z. B. Salon im eigenen Wohnhaus) und wenigen Betriebsfahrten könnten Probleme haben, über die 50 Prozent-Grenze zu kommen.
Betriebswirtschaftlicher Tipp: Bei Kauf möglichst viel Eigenkapital einbringen. Sonst drückt in den Folgejahren die Tilgung des Fahrzeugs auf die Liquidität, weil der steuerliche Ausgleich fehlt.
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