BGW Broschüre zum Burnout, Foto: BGW

28.06.2018

Burn-out: Was sind die Warnsignale?

Überlastet, erschöpft, ausgebrannt? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Tipps, welche Warnsignale man ernst nehmen sollte und wie Führungskräfte mit psychisch beanspruchten Beschäftigten professionell umgehen.

Ein schleichender Prozess

Eine allgemeingültige Definition für Burn-out gibt es nicht, erklärt Dr. Sabine Gregersen, Psychologin bei der BGWAusgebranntsein ist eher ein Oberbegriff für meist beruflich bedingte Erschöpfung.Herausforderungen werden zur Überlastung, dauerhafter Stress und Anspannung können nicht mehr bewältigt werden.

Das sogenannte Burn-out-Syndrom ist somit kein Zustand, sondern ein schleichender Prozess, wie die Expertin erläutert: Die Verausgabung hält über eine längere Zeit an – und irgendwann ist die so ausgeprägt, dass der 'Akku' leer ist und nicht mehr aufgeladen werden kann.

Typische Anzeichen

Symptome, die auf ein Burn-out-Syndrom hinweisen, können auf verschiedenen Ebenen auftreten:

  • körperlich: chronische Müdigkeit, Mangel an Energie, Schlafstörungen, …
  • emotional: Überdruss, Niedergeschlagenheit, Gefühl von innerer Leere, …
  • geistig-mental: Konzentrationsschwäche, Vergesslichkeit, Verlust an Kreativität, Gedanken der Sinnlosigkeit, …
  • sozial: sozialer Rückzug, Verständnislosigkeit für andere, Unfähigkeit zuzuhören, …

Wann Vorgesetzte handeln sollten

Auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten haben zahlreiche Faktoren Einfluss, auch der oder die Beschäftigte selbst. Jedoch gehört es ebenfalls zu den Aufgaben von Führungskräften, professionell mit psychisch beanspruchten Beschäftigten umzugehen.

Nicht immer gelingt es, psychische Überlastung frühzeitig zu erkennen. Es gibt Menschen, die seelische Not und psychische Erschöpfung sehr lange verbergen. Zudem bewegt man sich häufig in einer Grauzone, fügt Gregersen hinzu. Oft ist schwer zu sagen, ob gewisse Anzeichen auf Ausnahmesituationen zurückzuführen sind oder ob sie eine andauernde Veränderung der betreffenden Person zum Ausdruck bringen.

Handlungsbedarf besteht für Führungskräfte in folgenden Fällen:

  • Wenn sie Verhaltensänderungen bei ihren Beschäftigten bemerken, die untypisch, irritierend oder nicht nachvollziehbar sind.
  • Wenn Verhaltensänderungen dauerhaft sind und/oder ein einzelner Aspekt stark ausgeprägt ist.
  • Wenn sich das Verhalten der betroffenen Person negativ auf das soziale Miteinander, die Arbeitsmotivation und die kollegiale Zusammenarbeit auswirkt.
  • Wenn das Verhalten gegenüber Dritten, etwa der Kundschaft oder Klientinnen und Klienten, kritisch wird.

Was Vorgesetzte tun können

"Zeigen sich Warnsignale, sollten Führungskräfte frühzeitig das Gespräch suchen",, rät Gregersen. "Sie stellen aber keine Diagnose und leisten auch keine psychologische Beratung. Vielmehr geht es in dem Gespräch darum, die eigene Wahrnehmung von Auffälligkeiten zu beschreiben, ohne diese zu bewerten." Ziel sollte sein, herauszufinden, was bei Bedarf für die betroffene Person getan werden kann und wie sich die Situation gemeinsam verbessern lässt. Bei Bedarf empfiehlt es sich, professionelle Hilfe zu vermitteln.

Zeigen sich Warnsignale, sollten Führungskräfte frühzeitig das Gespräch suchen, rät Gregersen. Sie stellen aber keine Diagnose und leisten auch keine psychologische Beratung. Vielmehr geht es in dem Gespräch darum, die eigene Wahrnehmung von Auffälligkeiten zu beschreiben, ohne diese zu bewerten.Ziel sollte sein, herauszufinden, was bei Bedarf für die betroffene Person getan werden kann und wie sich die Situation gemeinsam verbessern lässt. Bei Bedarf empfiehlt es sich, professionelle Hilfe zu vermitteln.

Ratgeber für Führungskräfte und Unternehmensleitungen

Checklisten und weitere Arbeitshilfen sowie vertiefende Informationen zum Thema bietet ein neuer BGW-Ratgeber für Führungskräfte und Unternehmensleitungen. Die Broschüre "Erschöpfung erkennen – sicher handeln" findet sich unter www.bgw-online.de, Suchbegriff: 08-00-115. Sie lässt sich dort als PDFherunterladen und kann von Mitgliedsbetrieben der BGW auch kostenlos als gedrucktes Heft bestellt werden.

Gesundheitsförderndes Führen stärkt die Sicherheit und Gesundheit im Berufsleben. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland werben mit ihrer aktuellen Kampagne "kommmitmensch" für eine gute Kultur der Prävention in den Unternehmen: www.bgw-online.de/kommmitmensch.

Quelle: BGW

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.