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14.01.2019

Verbindliche Tarife in Niedersachsen

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Allgemeinverbindlichkeit für den Entgelttarifvertrag und den Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen erteilt.

Niedersachsen hat die Allgemeinverbindlichkeit für den Entgelttarifvertrag und den Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung erteilte die Allgemeinverbindlichkeit auf den gemeinsamen Antrag des Landesinnungsverbandes des niedersächsischen Friseurhandwerks und Ver.di hin.

Die Regelung gilt für beide Verträge vom 28. Mai 2018, gültig ab 1. August 2018. Allgemein verbindlich ist der Entgelttarifvertrag rückwirkend zum 23. Oktober 2018 und der Tarifvertrag für Ausbildungsvergütungen zum 18. Oktober 2018. Mit dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Ausbildungsvergütungen folgt Niedersachsen auf Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Die Tarifverträge kann man hier bestellen.