22.12.2021
Rheinland-Pfalz: Azubis bekommen mehr Geld
Die Auszubildende im Friseurhandwerk erhalten in Rheinland-Pfalz rückwirkend mehr Lohn.
Auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien wurde der Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt.
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist dieser Tarifvertrag nun verbindlich und gilt rückwirkend zum 1. August 2020. Auch die nicht an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten sind nun im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden.
Von der Allgemeinverbindlicherklärung profitieren rund 600 Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz. Die Ausbildungsvergütungen im Friseurgewerbe betragen somit monatlich:
- ab dem 1. August 2020 im ersten Lehrjahr einheitlich 555 Euro, im 2. Lehrjahr 648 Euro und im 3. Lehrjahr 735 Euro brutto
- ab dem 1. August 2021 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr 590 Euro, im 2. Lehrjahr 689 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 783 Euro
- ab dem 1. August 2022 im 1. Lehrjahr 625 Euro, im 2. Lehrjahr 730 Euro und im 3. Lehrjahr 830 Euro vorgesehen
- letzte Steigerung zum 1. August 2023. Die monatliche Vergütung beträgt dann im 1. Lehrjahr 660 Euro, im 2. Lehrjahr 772 Euro und im 3. Lehrjahr 877 Euro.
Was gilt ohne Tarifvertrag deutschlandweit?
Für Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.