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05.12.2023

Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde der IFG ab

Seit 2021 geht Friseurunternehmer Bernhard Ries mit der von ihm gegründeten Initiative Friseure für Gerechtigkeit gegen die "veralteten Entschädigungsregeln" des Infektionsschutzgesetzes vor. Vor rund einem halben Jahr reichte die Initiative Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Diese Beschwerde wurde nun aber abgelehnt.

Die Initiative verfolgte das Ziel, vor dem Verfassungsgericht auch eine "Änderung der veralteten Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes für die Unternehmen überprüfen zu lassen" und vor allem auch eine entsprechende Entschädigung für die Unternehmer zu erreichen. Konkret geht es unter anderem darum, dass etwa die Rückzahlung der Coronasoforthilfen auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt wird, und generell ein gesetzlicher Rahmen für staatliche Hilfen fehle. "Eine Festschreibung einer generellen Entschädigungspflicht des Staates gibt es nicht", monierte Bernhard Ries bereits im Dezember 2021.

Die Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht zur Entscheidung angenommen und begründet: "Die Beschwerdeführerin (die Initiative Friseure für Gerechtigkeit) legt - insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass verfügte Betriebsschließungen von den Gerichten fast ausnahmslos gebilligt worden seien - nicht substantiiert dar, warum sie sich nicht schon gegen die Betriebsschließung mit der Begründung zur Wehr gesetzt hat, diese sei unverhältnismäßig, weil es an einem gesetzlichen Ausgleichsanspruch fehle."

Rechtlich sei diese Begründung "ein Witz", meint Ries und fasst zusammen: Mittels eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz hätten die Unternehmer gegen die Schließungen durch Lockdown vorgehen sollen, das sagt zumindest das Bundesverfassungsgericht. Dass ein solches Unterfangen aber sinnlos gewesen wäre, darauf hätten die Anwälte bereits im Vorfeld deutlich hingewiesen. 

Umso mehr ärgert sich Ries über die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts - denn genau dieses hatte die Betriebsschließungen im Zusammenhang mit der Pandemie im Vorfeld für rechtens erklärt. 

Angesichts dieses Rückschlags will sich die Initiative in den kommenden Monaten bewusst erneut in den Bundesländern stark machen, in denen die Verfahren gegen die Rückforderung der Soforthilfe 2020 noch laufen, betont Ries.