Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Foto: BMAS Dominik Butzmann

13.04.2021

Testangebotspflicht für Unternehmen kommt: zwei Tests pro Woche

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern wöchentlich Corona-Selbsttestangebote machen. Die Kosten dafür tragen die Unternehmen.

Auf freiwilliger Basis hat es nicht in ausreichendem Maß geklappt, nun verpflichtet die Politik die Unternehmen zum Testangebot. Im ARD Morgenmagazin hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erneut darauf hingewiesen, dass nur 60 Prozent der Angestellten derzeit ein Corona-Testangebot vom Betrieb erhielten. Dies sei zu wenig. Mindestens 90 Prozent seien das Ziel.

Arbeitgeber müssen nun mit Inkrafttreten der Ministerverordnung (Update: am 20.04.21) ihren Angestellten mindestens einmal pro Woche einen Coronatest anbieten - sofern diese nicht ausschließlich von zuhause arbeiten. Arbeitnehmern, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder häufigen Kundenkontakt haben, müssen die Unternehmen zwei Tests pro Woche anbieten. "Wir stärken mit dieser Regelung, das will ich betonen, Unternehmen, die bereits testen. Denn diese Unternehmen kümmern sich mit erheblichem Aufwand und es ist nicht akzeptabel, dass andere Arbeitgeber das nicht tun,“ so Bundesarbeitsminister Heil.

Arbeitgeber tragen die Kosten für die Tests

Den Mitarbeitern bleibt es freigestellt, ob sie das Angebot annehmen. Eine Dokumentationspflicht soll indes doch nicht vorgesehen sein. Aber: Nachweise über die Beschaffung von Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten muss der Arbeitgeber vier Wochen aufbewahren.

Eine finanzielle Entschädigung für die Tests werde es nicht geben, stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz heute in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk klar. "Das ist jetzt eine nationale Kraftanstrengung. Da müssen alle mitmachen." 

Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 € ahnden, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Wirtschaftsverbände hatten sich massiv gegen die Testpflicht gewehrt. Auch der Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks, Peter Wollseifer, hatte Kritik geübt. In der Rheinischen Post hatte er geäußert, dass eine gesetzliche Testpflicht weder notwendig noch zielführend sei. Die meisten Betriebe seien freiwillig dabei, ihre Beschäftigten zu testen oder bereiteten dies unmittelbar vor.

Außerdem wurde heute die ►Bundesnotbremse auf den Weg gebracht.