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21.08.2023

Tarifvertrag im Rheinland als allgemeinverbindlich anerkannt

Ab dem 1. September 2023 werden alle Tarifstufen im Rheinland (Handwerkskammerbezirke Trier, Koblenz und Rheinhessen) für das gesamte Friseurhandwerk verbindlich.

Der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und  ver.di informieren: Der Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk im Verbandsgebiet Rheinland wurde mit Wirkung ab 1.09.2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt: Die vereinbarten Entgeltsätze sind verpflichtend in allen Betrieben in bestehenden Arbeitsverhältnissen im Verbandsgebiet Rheinland zum 1. September anzuwenden.

„Die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags im Friseurhandwerk ist ein positiver Schritt in Richtung fairer Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit für alle Beteiligten. Wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung die Wertschätzung für die Beschäftigten im Friseurhandwerk steigern wird und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Branche erhalten bleibt“, sagt Guido Wirtz, vorsitzender Landesinnungsmeister des Landesverbandes Friseure & Kosmetik Rheinland.