unbelasteter Frisierwünsche äußern. Während der Behandlung können Sie immer wieder dezent nachfragen, ob gewisse Berührungen gewünscht sind, beispielsweise das Waschen oder Bürsten. Vermeiden Sie es, beim Haarschnitt
ohne vorherige Erlaubnis von Nintendo verwendet werden dürfen. Der Markenrechtsexperte spricht von gewissen Spielräumen: Es ist erlaubt, auf die Nutzung des Spieles oder auf Leistungen rund um Pokémon Go