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15.05.2019

Mindest-Ausbildungsvergütung verabschiedet

Ab 1. Januar 2020 sollen Azubis 515 Euro bekommen.

Am 15. Mai hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Azubis mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Bis 2023 soll sich dieser Basiswert in drei Stufen auf 620 Euro steigern. Die Vergütungen für das zweite, dritte und vierte Lehrjahr sollen durch prozentuale Aufschläge von 18, 35 bzw. 40 Prozent auf das jeweilige Basisjahr ermittelt werden. Nach den bisherigen Plänen soll das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Allerdings: Arbeitgeber und Gewerkschaften können nach wie vor im Rahmen ihrer Tarifautonomie ein eigenes Lehrgeld vereinbaren, welches dann Vorrang hat – selbst wenn es die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet.

Kritik vom Zentralverband
Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks (ZV) hat im Vorfeld vor der Einführung gewarnt. „Die Mindestausbildungsvergütung bleibt ein Eingriff in die Tarifautonomie. Nach dem Mindestlohn ist das schon der zweite“, sagte ZV-Hauptgeschäftsführer Jörg Müller in einer Pressemitteilung des ZV. Er sehe den Schritt sehr skeptisch, schließlich sei die Tarifautonomie ein hohes Verfassungsgut und er befürchte, dass die deutliche Anhebung zu einer Senkung der Azubiquote in der Branche führen könnte. „Derzeit gibt es eine hohe Ausbildungsbereitschaft“, sagte er. „Diese könnte aber kippen, wenn sich abzeichnet, dass die Betriebe vor der Anstellung von Azubis zurückschrecken, weil sie sich nicht rentiert.“

Regionale Unterschiede
Schaut man auf die Zahlen von 2018, so gibt es bei der durchschnittlichen tariflichen Vergütung derzeit große Unterschiede zwischen Ost und West, siehe unseren Beitrag vom 24. Januar.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie den vollständigen Gesetzesentwurf nachlesen.