21.02.2022

Klage gegen die 2G-Regelung in Berlin

Neben Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat nun auch ein Berliner Friseur Klage gegen die 2G-Regelung eingereicht.

Chris Exner, Friseurmeister aus Berlin-Tempelhof, hat per Eilantrag Klage gegen die 2G-Regelung für Friseursalons bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wie bei seinen Kollegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland soll auch in seinem Bundesland gerichtlich überprüft werden, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist. Exner erklärt: „Die 2G-Regelung ist eine Anleitung zur Schwarzarbeit. Friseursalons sind die einzig sichere und vernünftige Alternative zur unkontrollierten, undokumentierten Schattenwirtschaft. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Berlin weiter auf 2G besteht.“ Die verlässlichen und bewährte Hygiene-Konzepte im Salon würden von der hiesigen Politik ignoriert, die Pandemie nur verlängert. „Die Gesundheit wird so nicht geschützt, das Infektionsgeschehen befeuert und unsere Unternehmen werden kaputt reguliert.“

Auch das Berliner Friseurhandwerk fordert unverzüglich die Abschaffung von 2G und ein Ende der bestehenden Wettbewerbsverzerrung. „Bei den aktuellen Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen wurde im Schwerpunkt der Einzelhandel beachtet, das Friseurhandwerk kam erneut nicht vor. Unserer Einschätzung nach ist es eine Ignoranz der politisch Verantwortlichen gegenüber einem nicht unbedeutenden Handwerk in unserer Stadt“, so Jan Kopatz, Obermeister der Friseurinnung Berlin. Nach Auswertungen der Statistik der zuständigen Berufsgenossenschaft sei das Friseurhandwerk kein Infektionstreiber und der Besuch unter Einhaltung der bestehenden Schutzmaßnahmen sicher. Darüber hinaus förderten die aktuellen Maßnahmen die enorm angestiegene Schwarzarbeit. Für Noah Wild, Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH, und seinen beauftragten Rechtsanwalt ist die Sache klar: „Menschen, die partout keine Impfung haben wollen, lassen sich dann eben schwarz die Haare schneiden.“

Wie geht es jetzt weiter?

Das Eilverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen. So lange heißt es für Chris Exner und seine Kollegen erst mal abwarten. Sollte das Gericht dann die Regelung außer Vollzug setzen, stünden die Salons wieder „für alle“ offen.