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20.10.2021

Hamburg: Masken fallen im Salon – wenn 2G gilt

Der Senat der Stadt Hamburg hat beschlossen das 2G-Modell auszuweiten. Ab Samstag, 23. Oktober, fällt dann auch die Maskenpflicht in Friseursalons – wenn nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten.

Jeder Gewerbetreibende, der 2G nutzen wolle, muss dies von außen an seinem Geschäft kenntlich machen und der Stadt melden. Außerdem müssen die Impfnachweise bei Betreten zwingend mit einem Ausweisdokument abgeglichen werden, heißt es dazu in der Pressemeldung des Senats.
Während körpernahe Dienstleistungen das 2G-Zugangsmodell nutzen können, ist es jedoch nicht möglich in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung. Dazu zählen der Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Babyfachmärkte, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Zeitungs-/ Zeitschriftenverkauf, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Fahrzeug- und Fahrrad-Reparaturbetriebe.

Die Verordnung tritt am Samstag, 23. Oktober, in Kraft und gilt zunächst bis zum 20. November.
Auch in anderen Bundesländern darf die Maske bereits abgenommen werden, wenn der Salon sich freiwillig für die 2G-Regeln entschieden hat. Dazu gehören z.B. Hessen, Berlin oder Niedersachsen.