Landesgeschäftsführer Matthias Moser, Christine Messer-Stadelmann, Landesvorstandsmitglied, Dirk Reisacher, stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes (v.l.), Foto: © FFK BW M. Moser

05.09.2023

Allgemeinverbindlich: Neue Tarifverträge für das Friseurhandwerk Baden-Württemberg

Seit dem 01.09.2023 gelten ein neuer Entgelttarifvertrag und ein neuer Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag für die Friseurbranche in Baden-Württemberg.

Das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg erhält neue Tarifverträge mit Allgemeinverbindlichkeit, gültig ab dem 01.09.2023. Letztmalig wurden die Entgelte für Friseur*innen 2019 tariflich erhöht. Der Ecklohn beläuft sich nun auf Euro 14,50 und erhöht sich ein Jahr später auf Euro 15,10. Die Auszubildenden erhalten z.B. im zweiten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von Euro 735,- mtl. Eine Steigerung ist im Jahr 2024 auf mtl. Euro 775,- vorgesehen. Damit haben sich die Löhne im Entgelttarifvertrag und im Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag durchschnittlich um 20% erhöht.

„Wir haben Tarifverträge verhandelt, die einen soliden Grundstock für die Friseurbranche in Baden-Württemberg darstellen. Unsere Branche bleibt damit attraktiv für unsere Mitarbeiter und bietet künftigen Fachkräften einen lohnenden Einstieg in ihren Traumberuf“, so Dirk Reisacher, stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes.

Exemplare der beiden Verträge können beim Fachverband bezogen werden. Jeder Friseurbetrieb ist verpflichtet, die jeweils gültigen Tarifverträge in den   Sozialräumen für die Mitarbeitenden frei zugänglich vorzuhalten. Die Friseurinnungen in Baden-Württemberg werden automatisch vom Fachverband mit Exemplaren für ihre Mitglieder versorgt.