16.03.2017

Fotoshooting: Das Recht am Bild

Vorher-Nachher-Fotoshootings mit Kunden sind beliebt. Unbedingt klären sollten Sie, wer die Fotos danach zu welchem Zweck nutzen darf.

Wo die Haare aufhören, da beginnt Ralph-Joachim Hoffmann seine Kreativität auszuleben. Mit Make-up und Styling betont er gerne die Individualität seiner Kundinnen. Hoffmann hat einen Namen in der Szene. Der Inhaber von Scissorys Friseure in Heilbronn wird gerne mal für Fashionshows oder VIP-Stylings gebucht. Zudem entwirft der 51-Jährige zu Weihnachten und Ostern eigene Frisuren-Kollektionen, stylt seine Models und lässt sie fotografisch in Szene setzen. "Dabei können wir zeigen, was wir drauf haben", erläutert er seine Motivation.

Shootings gehören auch für Eva-Maria Haas zum Angebot ihres Salons Ma Vie im Herzen von Erfurt. Die 47-Jährige bietet regelmäßig Vorher-Nachher-Sessions an. "Die Kundinnen buchen bei mir das Shooting, meist zu einem bestimmten Thema, und wir besprechen, welchen Umfang die Produktion haben soll. Geht es nur um Frisur und Make-up oder ist komplettes Umstylen gefragt? Wird im Salon fotografiert oder im Freien? All das wird im Vorfeld abgeklärt, danach richtet sich auch der Preis", sagt sie. Die Kundin erhält im Anschluss eine vorher festgelegte Menge an Bildern zur eigenen Verwendung. Will sie darüber hinaus Fotos erwerben, zahlt sie extra an den Fotografen.

Wie werden die Fotos genutzt?
Für die Fotoshootings haben die beiden Frisurenprofis ein festes Team aufgebaut: Zu dem gehören neben eigenen Mitarbeitern ein Fotograf sowie bei Bedarf Stylisten oder ein Mode-Atelier. Und sie haben sich rechtlich abgesichert. Schließlich sind die Fotos keineswegs nur für das private Album gedacht: "Wir setzen die Bilder im Salon ein, für unsere Werbung, für die Weihnachtskarten an unsere Gäste und befreundete Firmen. Und natürlich zeigen wir sie auch auf unserem Facebook- und Instagram-Profil, die Making-Of-Videos auf unserem YouTube-Kanal", zählt Hoffmann auf. Besonders stolz ist er, wenn die Bilder über die Grenzen hinaus in der Presse veröffentlicht werden. Haas stellt die Bilder ebenfalls gern in die sozialen Medien wie Twitter und Facebook, nutzt sie für Werbezwecke und ihre Homepage.

Ohne Vertrag geht nichts
Doch wer Fotos vielfältig verwendet, muss sich an gesetzlich vorgegebene Regeln halten, will er Ärger, Kosten oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen mit Fotografen oder Models vermeiden. Ohne schriftlichen Vertrag geht deshalb nichts bei Hoffmann. Für alle Parteien muss klar geregelt sein, wer welche Pflichten hat und welche Leistung er dafür erhält. Die für jede Produktion neu aufgesetzten Schriftstücke enthalten Klauseln zu Leistung und Gage sowie Verwendungszweck, Geltungsdauer und Geltungsbereich der Bilder. Hoffmann erwirbt dabei die Bildrechte und legt im Vertrag fest, wo etwa das Model oder der Fotograf die Bilder einsetzen dürfen. Dabei definiert er ganz klar, wo die Fotos nicht landen sollen, etwa auf "anrüchigen Seiten". Details hat Hoffmann ebenfalls im Blick: "Fotografiert eine andere Person zusätzlich beim Styling, setzen wir klare Regeln, ab wann diese Bilder erstmals veröffentlicht werden dürfen. Auch das lassen wir uns unterschreiben."


Ebenfalls auf Nummer sicher geht Haas. Sie schließt Verträge mit ihrem Hausfotografen und den Kundinnen ab. "Die Kundin tritt mit ihrer Unterschrift die Rechte am Bild an den Fotografen und den Salon ab, damit wir die Bilder unwiderruflich nutzen können", erklärt sie. "Gemeinsam suchen wir die später verwendeten Fotos aus, und die Kundin erhält eine CD mit allen Bildern." Bei der einen oder anderen Gelegenheit arbeitet sie ohne schriftlichen Vertrag, etwa an Junggesellinnenabenden. Dann mache ihr Team manchmal selber noch Fotos. Auch für diese gelte: Gemeinsam mit den Kundinnen würden Fotos ausgewählt, deren Nutzung klar besprochen. Bisher hätte sie damit noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Kämen dagegen professionelle Models zum Einsatz, schlössen diese separate Verträge mit dem Fotografen und dem Salon ab.


Haas und Hoffmann bereiten die Fotoshootings viel zusätzliche Arbeit. Vor allem die Vorbereitung koste Zeit, erklärt Hoffmann. Doch die Freude am kreativen Schaffen wiegt manche Überstunde am Abend und Wochenende auf. "Als Team haben wir bei Fotoshootings viel Spaß und übertragen unsere Freude auf unsere Models. So vergehen auch zehn bis zwölf Stunden wie im Flug", fasst Hoffmann zusammen.

Zweitverwertung beachten
Seit 30 Jahren fotografiert Egbert Krupp in der Beautywelt: auf Frisurenmessen, für Hersteller von Haarkosmetika und in Salons. Seine Fotos finden sich in nationalen wie internationalen Unternehmenskampagnen sowie in der Presse. Die schriftliche Vereinbarung zur Bildnutzung ist für den 58-jährigen Fotoprofi aus München seit jeher eine Selbstverständlichkeit. „Ein Vertrag sichert schließlich beide Seiten ab“, sagt er. Doch auch bei ihm sind Dinge verhandelbar, etwa ob bei der Verwendung des Bildes sein Name genannt werden muss. Für ihn liege der Unterschied darin, ob er für eine große Firma eine weltweite Kampagne begleite oder einen Salon fotografiere. Immer wieder Thema sei bei ihm die Zweitnutzung von Bildern. Fotografiere er etwa im Auftrag von TOP HAIR einen Salon, komme es vor, dass der Friseur die Bilder selber nutzen wolle. Das sei ein klarer Zusatznutzen, für den sowohl Models als auch Fotografen ein Extra-Honorar erhielten.