27.07.2016
Meister-Bafög: Es gibt mehr Geld
Ab 1. August 2016 gelten neue Regeln beim Aufstiegs-Bafög – bisher bekannt als Meister-Bafög. Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Zudem gibt es mehr Geld und die Freibeträge werden angehoben.
Bisher konnten das Meister-Bafög vor allem Handwerksgesellen und Fachkräfte beantragen, um einen Meistertitel zu erlangen oder sich zu Fachwirten, Technikern oder Erziehern weiterzubilden. Künftig profitieren mehr Aufstiegswillige von der Förderung. Ab dem 1. August können auch alle, die einen Bachelorabschluss (oder einen vergleichbaren Abschluss wie etwa ein Fachhochschul-Diplom) haben, die Fördergelder für eine Aufstiegsfortbildung nutzen, und zwar unabhängig vom Alter. Neben Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer die Fördergelder abrufen und sich mit dem Aufstiegs-Bafög weiterqualifizieren.
Lehrgangs- und Prüfungkosten
Ebenfalls gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungskosten. Es gibt maximal 15.000 Euro. Der Beitrag wird zu 40 Prozent als Zuschuss geleistet. Wer die Abschlussprüfung der Fortbildung erfolgreich besteht, kann mit einem „Erfolgsbonus“ rechnen. Und noch etwas ist neu: Ab August kann das Aufstiegs-Bafög auch online beantragt werden. Die Bundesländer müssen barrierefreie Online-Antragsformulare oder Web-Anwendungen zur Verfügung zu stellen, um so einen einfacheren Weg zum AFBG-Antrag zu gewährleisten.