27.07.2016

Meister-Bafög: Es gibt mehr Geld

Ab 1. August 2016 gelten neue Regeln beim Aufstiegs-Bafög – bisher bekannt als Meister-Bafög. Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert. Zudem gibt es mehr Geld und die Frei­beträge werden ange­hoben.

Bisher konnten das Meister-Bafög vor allem Handwerks­gesellen und Fach­kräfte beantragen, um einen Meister­titel zu erlangen oder sich zu Fachwirten, Technikern oder Erziehern weiterzubilden. Künftig profitieren mehr Aufstiegs­willige von der Förderung. Ab dem 1. August können auch alle, die einen Bachelor­abschluss (oder einen vergleich­baren Abschluss wie etwa ein Fach­hoch­schul-Diplom) haben, die Fördergelder für eine Aufstiegs­fort­bildung nutzen, und zwar unabhängig vom Alter. Neben Deutschen können unter bestimmten Voraus­setzungen auch Ausländer die Fördergelder abrufen und sich mit dem Aufstiegs-Bafög weiterqualifizieren.

Lehrgangs- und Prüfungkosten

Ebenfalls gefördert werden die Lehr­gangs- und Prüfungs­kosten. Es gibt maximal 15.000 Euro. Der Beitrag wird zu 40 Prozent als Zuschuss geleistet. Wer die Abschluss­prüfung der Fort­bildung erfolg­reich besteht, kann mit einem „Erfolgsbonus“ rechnen. Und noch etwas ist neu: Ab August kann das Aufstiegs-Bafög auch online beantragt werden. Die Bundes­länder müssen barrierefreie Online-Antrags­formulare oder Web-Anwendungen zur Verfügung zu stellen, um so einen einfacheren Weg zum AFBG-Antrag zu gewähr­leisten.