Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erweitert. Foto: Melanie Fredel

27.02.2020

Mehr Fachkräfte für Deutschland

Zum 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft.

Damit wird erstmals die Einwanderung von qualifizierten Nicht-EU-Fachkräften geregelt. Zudem erleichtert es die Jobsuche sowie Arbeitsaufnahme und soll dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken. Die wesentlichen Neuerungen sind:

Einheitlicher Fachkräftebegriff
Als Fachkraft gelten künftig Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist für beide Gruppen ist, dass eine Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation durch die in Deutschland zuständigen Stelle vorliegt.

Vorrangprüfung entfällt
Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert: Die qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Die sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) entfällt. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die BA bleibt weiterhin erhalten.

Keine Beschränkung mehr auf Engpassberufe
Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, d.h. nicht-akademischer Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt.

Erleichterte Einreise
Sowohl zur Arbeits- als auch zur Ausbildungsplatzsuche können nun Fachkräfte bzw. Jugendliche bis 25 Jahrenfür sechs Monate einreisen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung). Während des Aufenthalts ist eine Probebeschäftigung von bis zu zehn Stunden in der Woche möglich.

Weitere FAQ finden Sie z. B. auf der Seite des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat.