Foto: Melanie Fredel

05.11.2020

Hessen: Bartpflege und Kosmetikbehandlungen in Salons verboten - und Augenbrauenfärben?

Das Land Hessen verbietet Frisören Bartpflege und Kosmetikbehandlungen. Doch fällt Augenbrauenfärben auch darunter? Der Salon Perfect Color World in Hofheim möchte Klarheit und hat deshalb Klage eingereicht.

Die Auslegungshinweise zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Hessen bzgl. der Friseurdienstleistungen sind wie folgt: (...) Untersagte Dienstleistungen, beispielweise Kosmetikbehandlungen und Bartpflege, dürfen auch nicht von Frisörbetrieben (..) erbracht werden.

Hier können Sie die Auslegungshinweise zur aktuellen Corona-Verordnung nachlesen (insb. Seite 21).

Doch was fällt unter den Begriff "Kosmetikbehandlungen"? Der Salon Perfect Color World in Hofheim sieht "Brow-Behandlungen" als gesichtsnahe Friseurdienstleistung und nicht als kosmetischer Eingriff. Deswegen hat er nun vorm Verwaltungsgericht Wiesbaden und Frankfurt Klage eingereicht.

Und wie sieht es in anderen Bundeländern aus?
Beispiel Bayern: Laut dem Landesinnungsverband des bayrischen Friseurhandwerks geht man davon aus, dass kosmetische Behandlungen als ergänzende Dienstleistung, z. B. während der Einwirkzeit, erlaubt seien.

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