Foto: Melanie Fredel

15.12.2020

Der ZV richtet ein Positionspapier an die Politik

Zur Situation des Friseurhandwerks im 2. Lockdown erstellt der ZV ein Positionspapier und fordert passgenaue und effiziente Hilfsmaßnahmen für die Betriebe.

In einem Positionspapier prangert der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) den 2. Lockdown an, der auch die Friseure einbezieht. Dieser führe zu einer endgültigen Existenzbedrohung für viele Betriebe. Die große Nachfrage würde illegalen Betätigungen Tür und Tor öffnen.

Gefordert wird vom ZV deshalb:

1. Die Überbrückungshilfe III ist passgenau zu gestalten. Sie ist tatsächlich auch „schnell und unbürokratisch“ zu gewähren. Die Berechnung der Entschädigungsleistung ist wegen der zeitlichen Umstände des Lockdowns auf eine wöchentliche Berechnungsbasis umzustellen.

2. Das Friseurhandwerk muss in der Lage bleiben, trotz der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie, seine ambitionierte Berufsausbildung aufrecht zu erhalten. Die aktuellen Hilfen im Ausbildungssektor decken sich nicht mit den Erfordernissen der Praxis und müssen nachgebessert werden. Notwendig ist eine Unterstützung der Ausbilder durch eine nachhaltige Bezuschussung der Ausbildung, zum Beispiel durch eine Gleichstellung von beruflicher und akademischer Ausbildung bei der Krankenversicherung. Ebenfalls notwendig sind Unterstützungsmaßnahmen für Auszubildende analog zum Kurzarbeitergeld.

3. Erneut müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Umsatzbesteuerung personalintensiver Friseurleistungen überprüft werden, um sicherzustellen, dass Wettbewerbsverzerrungen zugunsten marginaler Kleinststrukturen und Formen der Schwarzarbeit beendet werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Alltagsgüter und besondere Leistungen mit sozial-hygienischer Grundversorgungsqualität ist dafür ein geeignetes Instrument.

Das komplette Positionspapier lesen Sie hier