15.11.2023
Azubitarife in NRW für allgemeinverbindlich erklärt
Rückwirkend zum 01.08.2023 gelten neue Ausbildungsvergütungen als allgemeinverbindlich im Friseurhandwerk.
„Dank des Einsatzes unseres LIV, insbesondere unseres stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Tarife und Soziales, Mike Engels, wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des Friseurhandwerks in NRW für allgemeinverbindlich erklärt“, heißt es im Rundschreiben des Friseur- und Kosmetikverbands Nordrhein-Westfalen.
Rückwirkend zum 1. August 2023 gelten damit folgende Ausbildungsvergütungen:
Ausbildungs-jahr | Ab 01.08.2023 | Ab 01.08.2024 |
1. | 665,- € | 710,- € |
2. | 785,- € | 830,- € |
3. | 900,- € | 955,- € |