Foto: Revlon Professional

24.06.2022

Revlon-Insolvenz betrifft Deutschland nicht

Der amerikanische Kosmetikhersteller hatte am 15.6.22 einen Insolvenzantrag nach Chapter 11 der US-Konkursordnung beantragt.

„Keine der internationalen Tochtergesellschaften von Revlon außerhalb der USA, Kanadas und des Vereinigten Königreichs ist von der Insolvenzanmeldung vom 15. Juni betroffen. Für die Unternehmen, die keinen Antrag gestellt haben, geht der Betrieb wie gewohnt weiter, und wir konzentrieren uns darauf, unsere Kunden weiterhin mit unseren Produkten zu versorgen“, heißt es von der Beautyge Deutschland GmbH auf TOP HAIR Nachfrage.

Medienberichten zufolge macht Revlon Lieferengpässe und die steigende Inflation für die Probleme verantwortlich. Der Schuldenstand betrage 3,3 Milliarden Dollar. Revlon wolle die Kapitalstruktur neu ausrichten. Bei einem Insolvenzantrag nach Chapter 11 könne das operative Geschäft weiterlaufen.